Ritter

ritter


vgl.
Helmschmiede
Messerschmiede
Panzerschmiede
Burg
Fehde
Muntmannen
Raubritter
Reichsfreiheit
Turnier

Chronik: 11., 12., 13., 14. Jh.

Allgemeine Entwicklung

Dar umbe hât man bürge,
daz man die armen würge.

Freidank, S. 158/159
Nur dazu legt man Burgen an,
damit man würgt den armen Mann.
Freidank 121,12
[2.12.04]

Chronik

11. Jahrhundert
12. Jahrhundert
13. Jahrhundert
14. Jahrhundert Alle Angaben: [Stein] (Seite) [3.11.04]

Allgemeine Entwicklung

  In der Zeit vom 8. bis zum 10. Jh. hatte sich das Kriegswesen in Europa gewandelt. Das Aufgebot der Freien war durch ein berittenes Berufskriegerheer ersetzt worden, das in der unmittelbaren Umgebung des Herrn oder auf den ihm unterstellten Burgen Dienst tat. Dafür empfingen die Angehörigen dieses Heeres Lehen. Die besondere Art ihrer Aufgaben und ihr Leben auf einer Burg schieden sie schon frühzeitig von der übrigen Bevölkerung und machte aus ihnen einen besonderen Stand. Unter dem Einfluß der religiösen Bewegung der "Cluniazenser" und der Kreuzzüge wurde zuerst in Frankreich, dann auch im übrigen christlichen Europa das rauhe Kriegshandwerk der Ritter veredelt. Ritter zu sein bedeutete mehr und mehr, sich selbst und seine Waffen für den Schutz der Christenheit bzw. einzelner Hilfsbedürftiger und auch zu Ehren einer bewunderten Dame einzusetzen. Schließlich bildeten sich bestimmte Sitten und Gebräuche heraus, die den Angehörigen des Ritterstandes von anderen Menschen unterschieden. Der Ritterstand selbst gliederte sich in Geburts- und Dienstadel [vgl. Albrecht; Acta n. 1].
  Durch seine Leistungen gewann das Rittertum Ansehen und Selbstbewußtsein. Ritterliche Dichter erzählten in umfangreichen Werken vom Leben und von den Taten ritterlicher Helden. So entwickelte sich neben der geistlichen eine höfische Dichtkunst, zuerst in der Provence und dann auch in Spanien und Deutschland. Dichter wie Hartmann von Aue, Wolfram von Eschenbach und Gottfried von Straßburg zählen noch heute zu den Großen der deutschen Literatur. Daneben ist die Minnekultur ohne das Rittertum nicht denkbar (s. Walther von der Vogelweide oder Reinmar von Hagenau). [B2, S. 60]
  Den Höhepunkt ihrer gesellschaftlichen Geltung erlangten die Ritter in staufischer Zeit, in der sie Träger einer neuen Laienkultur wurden und das Rittertum zum Inbegriff adligen Lebens wurde. Die Abschließung des Ritterstandes erfolgte im 13. Jh.; in der Folge verengte sich der Ritterbegriff auf den niederen Adel. Wirtschaftliche Not sowie der mit der Einführung der Feuerwaffen und mit Veränderungen in der Kriegstaktik (s. Philipp VI.) verbundene Rückgang der militärischen Bedeutung der Ritter führten im Spätmittelalter zum Unwesen der Raubritter. In den Territorien gelang es der Ritterschaft in Ritterbänken der Landstände ihren politischen Einfluß über das Mittelalter hinaus geltend zu machen. [VoL 9, S. 636]
  Nach dem Untergang der Staufer schlossen sich die in Schwaben und Franken ansässigen Edelleute zu Ritterbünden zusammen, aus denen die deutsche Reichsritterschaft (Corpus Nobilitatis immediatae) hervorging. Ihr wesentlichstes Recht war die Reichsunmittelbarkeit. Ihre letzten Rechte verlor sie erst mit der Aufhebung der Fideikomisse nach dem Ende des 1. Weltkrieges.

  Seit Barbarossas Zeiten konnte nur noch derjenige Ritter werden, dessen Vater und beide Großväter schon Ritter gewesen waren. Schon als Knaben kamen die Rittersöhne auf die Burg des väterlichen Lehnsherrn oder eines befreundeten Burgherrn, damit sie dort erzogen würden. Zunächst dienten sie als Edelknaben, lernten die Tischsitten, sittliches Benehmen, Gesang und Saitenspiel und Latein. Mit 14 wurden sie Knappen. Sie führten die Rösser der Ritter, trugen die Waffen, folgten ihnen auf die Jagd und im Kampf. Jetzt lernten sie den Umgang mit Schwert, Schild und Speer. Mit 21 erhielten sie die "Schwertleite": sie wurden gegürtet, erhielten Arm- und Beinschienen und den Gürtel mit dem Schwert. Zuletzt erteilte der Fürst den Knienden den Ritterschlag auf die Schulter - damit waren sie in den Stand der Ritter aufgenommen. [B2, S. 56]
  Und wenn sie nicht gerade im Krieg oder auf Kreuzzügen waren, vergnügten sie sich bei den immer zahlreicher stattfindenden Turnieren, was jedoch auch trotz "stumpfer" Waffen mit dem Tod enden konnte. [17.3.00]

Einige Begriffe

Burg (vgl. Waldenfels)
  [ursprünglich "(befestigte) Höhe"], historische Bauanlage mit der Doppelfunktion "Wohnen und Wehren"; diente der adeligen Führungsschicht als Residenz, Wohn-, Verwaltungs- und Amtssitz sowie als Schutzanlage. - Im engeren Sinn umfaßt die Bezeichnung Burg die aus Stein errichtete Feudalburg des europäischen Mittelalter vom 11. - 16. Jh. Die Frühform der mittelalterlichen Burg war die im gesamten Mitteleuropa bekannte Turmhügel-Burg oder Motte des 9. - 11. Jh. Ein bewohnbarer hölzerner oder steinerner Turm auf einem künstlichen Erdhügel, umgeben von Wall und Graben; im normannischen Kulturkreis (Nordfrankreich, England, Süditalien) entstand im 11./12. Jh. der Donjon. Die wehr- und bautechnischen Erfahrungen des 12. und 13. Jh. führten zu einer verstärkten Entwicklung von Ringmauern mit Zwingern und Flankentürmen, von Schießscharten, Pechnasen, Wehrgängen mit Wurfschachtreihen und von Schießkammern oder Kasemattengängen. In den romanischen Ländern und in England setzte sich dabei seit dem 13. - 15. Jh. überwiegend die Kastellform mit streng regelmäßig-rechteckigem Anlagesystem durch. In Deutschland und Skandinavien entwickelten sich zwei eigene Baukörper für die Wehr- und Wohnaufgabe: Bergfried und Palas. Unter dem Einfluß französischer Burgbaukunst breitete sich im deutschen Raum seit dem 14. Jh. auch der Wohnturm stärker aus. [VoL 2, S. 507] [17.3.00]

Fehde
  [althochdeutsch (gi)fehida, zu gifeh »feindselig«], Feindseligkeit, Privatkrieg zwischen zwei Freien oder ihren Sippen in germanischer Zeit und im Mittelalter; zunächst außerrechtlich, später von der Rechtsordnung anerkannt. Die Fehde diente der Wiederherstellung der verletzten Sippenehre. Von der auch im Bauernstand verbreiteten Blutrache unterschied sich später die Fehde durch die gebotene, aber häufig missachtete Wahrung ritterlicher Formen. Kirche und Staat haben, z.B. durch Gottes- und Landfrieden, durch das Erfordernis der vorherigen Erschöpfung des Rechtswegs, der Ankündigung (Fehdebrief), der Waffenverbote für Bauern, des Friedensschutzes für Personen und Sachen, des Sühnezwangs (»Urfehde«) und Ähnliches, die Fehde einzudämmen versucht; im Ewigen Landfrieden (1495 ) wurde sie verboten. [PC-Bib] [3.11.04]

Muntmannen
  [zu Munt], in der Ständeordnung des Mittelalters (besonders in den Städten) eine Gruppe der Minderfreien, die als Schutzhörige in einem Untertänigkeits- und Treueverhältnis zum Schutzherrn standen, dem sie Dienste leisteten und von dem sie Beistand empfingen. [PC-Bib] [3.11.04]

Raubritter
  Verarmte Angehörige der Ritterschaft, die ihren sozialen Status durch Raub, Erpressung und Überfälle auf Reisende zu erhalten suchten. Zusammenschlüsse der Ritter in Ritterbünden im 14. Jh. wurden häufig zu einer Gefahr der öffentlichen Ordnung und deshalb von der Reichsgewalt verboten. [VoL 9, S. 636] [17.3.00]

Reichsfreiheit (Reichsunmittelbarkeit)
  Im alten deutschen Reich (bis 1806 , d.h. bis Napoleon) die staatsrechtliche Stellung der Gebiete und Personen, die dem Kaiser und Reich unmittelbar unterstanden (s. Immediat); die geistlichen und weltlichen Landesherren, deren Häuser, die Reichsstädte, Reichsdörfer, Reichsritter und Reichsbeamten (besonders die Mitglieder der höchsten Reichsgerichte). Die Reichsunmittelbarkeit gewährte einen bevorzugten Gerichtsstand. [BE, 15, S. 590] [3.11.04]

Turnier
  [altfranzösisch] das, Rittertum: das Reiterkampfspiel des Mittelalters mit streng festgelegtem Zeremoniell. Teilnehmer waren nur adlige Ritter in schwerer Rüstung, das Turnierfeld war ein offener, ebener, von Schranken umsäumter Platz mit Tribünen für die vornehmen Zuschauer; meist verteilte eine Dame die Siegespreise. Arten: das Turnier im engeren Sinn zwischen zwei Reitergruppen mit stumpfen Speeren; der Buhurt, ein waffenloser Reiterkampf, Schar gegen Schar; die Tjost (Tjoste), ein Einzelkampf mit dem Speer. Im Spätmittelalter herrschten die Zweikämpfe der Rennen und Stechen vor, teilweise mit einer Planke (»Pallia«) zwischen den Gegnern. Tödliche Unglücksfälle waren nicht selten (König Heinrich II. von Frankreich 1559). Im 16. Jahrhundert verschwand das Turnier allmählich. [PC-Bib] [3.11.04]