Beiträge

zu einer Familiengeschichte derer von Hochheim
von
Eckhart Triebel
familie
Allgemein
Die Urkunden

14.-16. Jahrhundert

Zusammenfassung

Karte
Rennsteig
Vogt(ei)

Rainer 1209 Berthold 1253, 1273, 1277 Eschenbergen
Eckhart (I.) 1219, 1263, 1265 Biereye 1256 Freiwald
Gottfried (I.) 1231/39 Konrad 1257, 1288 Georgenthal
Dietrich 1249, 1290, 1302, 1305 Friedrich 1267, 1279 Tambach
Eckhart (II.) 1251, 1260, 1260/61, 1261, 1269 Heinrich (d. Ä.) 1275, 1284, 1285, 1287, 1290, 1292 Waldenfels
  1271, 1278, 1278, (1293)   1292, 1292, 1292, 1293 von Wangenheim
    Heinrich (d. J.) 1288, 1290, 1292, 1292, 1292, 1294  

Allgemein

Vorbemerkung
  Dieser Text diskutiert die mutmaßliche Familiengeschichte Eckharts anhand der vorliegenden Dokumente. Dafür müßte eigentlich jedes Dokuments einzeln vorgestellt, inhaltlich referiert und dann besprochen werden. Die ersten beiden Punkte habe ich mir gespart, da dieses bereits von anderen Autoren vorgenommen wurde. Die Vorstellungen befinden sich in Form von Regesten (von Otto Dobenecker und anderen) in einer zusätzlichen Datei, die durch einen Klick auf die jeweilige Datumsüberschrift aufgerufen werden kann. Es empfiehlt sich, diese zumindest kurz zu überfliegen, da sich sonst einige meiner Bemerkungen als unverständlich erweisen könnten. Weiterhin beschäftige ich mich insbesondere mit den Argumenten von Erika Albrecht und Johannes Biereye, weshalb ich auch hier die Lektüre dieser beiden Artikel nahelegen möchte. Es dient dem Verständnis der Gesamtproblematik.
  Zur Unterscheidung der verschiedenen Eckharts habe ich in Anbetracht der vielen unterschiedlichen Schreibweisen eine durchgängige Wahl getroffen: Eckhart selbst wird so geschrieben, wie es sich inzwischen (einigermaßen) durchgesetzt hat. Seinen wahrscheinlich Vater nenne ich Eckhart (II.) und dessen mutmaßlichen Vater Eckhart (I.), so dass man an der Schreibweise erkennen kann, um welchen Eckhart es in den jeweiligen Dokumenten geht. Das gilt natürlich nur für diesen Text: die Schreibweisen Albrechts, Biereyes, Dobeneckers usw. sind davon nicht betroffen.
  Die Bilder der Handschriften (Originale und aus dem Georgenthaler Kopialbuch), die sich in verkleinerten Form neben den wichtigsten, die Eckharte betreffenden Einträge befinden, sind nicht komprimiert und können mit einem Klick auf die linke Maustaste aufgerufen werden. Sie bauen sich dann in einem neuen Fenster bzw. einem neuen Tab (Register) auf, was allerdings in Anbetracht der durchschnittlich 1,5 MegaByte dauern kann. Sie können aber jederzeit über Download bzw. über die rechte Maustaste abgespeichert werden.
  Die im Text vorkommenden Datumsangaben sind vorwiegend mit den jeweils in Frage kommenden Urkunden in dieser Datei verknüpft oder, wenn sie hier nicht behandelt werden, mit den Regesten von Dobenecker. Das Datum 1305 verlinkt mit dem entsprechenden Eintrag in den Acta et regesta und manchmal wird auch auf das Leben Eckharts verwiesen. Die bisherigen Verlinkungen von Datumsangaben mit der Chronologie habe ich völlig herausgenommen, da sie hier eher verwirren als für zusätzliche Informationen sorgen. [4.2.09]

Einführung
  Es sind zwei Dokumente, die Meister Eckhart mit dem Eckehardus miles de Hocheim aus Thüringen in Verbindung bringen. Im Ersten hält Eckhart 1302/03 eine Predigt mit dem Thema: Vas auri solidum, deren Kolophon lautet: Iste sermo sic est reportatus ab ore magistri Echardi de hochheim, die beati Augustini, Parisius und im Zweiten ist Eckhart in seiner Eigenschaft als Provinzial der Dominikanerprovinz Saxonia zugegen bei der Verlesung eines Privilegium des dominus Eckardus miles dictus de Hocheim im Jahre 1305. Im ersten Dokument wird Eckhart als von Hochheim genannt, im Zweiten der Eckhart (II.) von Hochheim, zu dem das früheste Dokument wahrscheinlich aus dem Jahre 1251 stammt, und der mit großer Wahrscheinlichkeit als Eckharts Vater identifiziert werden kann.

  Es liegen 12 Urkunden vor, in denen ein Eckhart namentlich genannt wird. Als die Zwölfte 1305 aufgesetzt wird, ist er bereits verstorben. Die erste Urkunde zu 1219 wird im Thüringischen Staatsarchiv Gotha unter QQ I d Nr. 17 geführt, ist aber in keinem der beiden Kopialbücher des Klosters Georgenthal enthalten, obwohl das Kloster an dem Geschäft maßgeblich beteiligt war. Zwei der Dokumente - zu 1251 (ThStAGo, Geheimes Archiv, QQ I d Nr. 50) und 1278 (ThStAGo, Geheimes Archiv, QQ I d Nr. 95) (beide s. Download) - existieren noch als Urkunden und sind auch als Kopie erhalten, während wir die verbleibenden neun Dokumente nur durch das Schwarze Kopialbuch des Klosters Georgenthal aus dem Jahre 1381 und teilweise dem Roten Kopialbuch von 1523 kennen. Beide Bücher sind bis heute nur auszugsweise ediert.
  Kopialbücher sind Bücher, in denen Kopien von Urkunden angefertigt und gesammelt wurden. Die des Klosters reichen bzgl. Eckhart in diesem Fall von 1251 bis 1305, wobei die letzte vor 1305 das Datum 1278 aufweist. Außerdem ist die Kopie der Urkunde von 1305, obwohl sie ins Kopialbuch abgeschrieben wurde, die einzige, bei der nicht das Kloster eine der Parteien darstellt, sondern das Zisterzienserinnenkloster 'Heiligkreuz' zu Gotha.

  Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Eckharts, wie aus den jeweiligen Zuschreibungen hervorgeht. Der Eckhart (I.) von 1219 ist weder dominus noch miles, d.h. er ist weder begütert noch hat er den Ritterschlag erhalten, was üblicherweise im 21. Lebensjahr erfolgte. Im zeitlich nächsten Dokument von 1251 wird Eckhart (II.) ebenso weder als dominus noch als miles bezeichnet, was es sehr unwahrscheinlich macht, dass er mit dem von 1219 identisch ist. In den nächsten drei Urkunden von 1260/61 wird er (nur) miles (also Ritter) genannt, was es wahrscheinlich macht, dass er 1251 gemeint war. 1263 wird ein Eckhart plötzlich "advocatus" (Vogt) und 1265 "quondam advocatus" (ehemaliger Vogt) und "senior fide dignos" (würdiger älterer Herr) sowie dominus und miles genannt, was auf den dann etwa 65-jährigen Eckhart (I.) sicherlich eher zutrifft als auf den vielleicht 35-jährigen Eckhart (II.), was umso wahrscheinlicher ist, als der Eckhart in den folgenden Dokumenten von 1269 und 1271 nur als Ritter und (zweimal) erst 1278 wieder als dominus bezeichnet wird, woraus geschlossen werden kann, dass Eckhart (I.) zwischen 1271 und 1278 das Zeitliche segnete und Eckhart (II.) das begüterte Erbe antrat, weshalb er dann als dominus in Erscheinung treten konnte.
  Die Wahrscheinlichkeit dieses kurz skizzierten Ablaufs auch im Zusammenhang mit den von Albrecht aufgestellten Behauptungen soll in diesem Beitrag im Wesentlichen diskutiert werden, wobei noch weitere Argumente zur Sprache kommen werden.

  Aus diesen Dokumenten hat Albrecht (kurzgefaßt) mehrere Schlüsse gezogen:

  1. Eckhart (I. und II.) war Ministerialer der von Wangenheim.
  2. Er wird 1251 als von Tambach genannt.
  3. Er wird 1265 als einer der Bewohner von Tambach und Dietharz und ehemaliger Vogt auf Burg Waldenfels befragt und als dominus bezeichnet. Daraus will Albrecht ihm einen Hof in oder bei Tambach zuordnen und sieht ihn als 'Schirmvogt' über das Kloster Georgenthal.

  Wir werden bei der Behandlung der einzelnen Dokumente sehen, inwieweit diese Überlegungen zutreffen oder nicht. Von den 10 Eintragungen im Schwarzen Kopialbuch des Klosters von 1251 bis 1278 und den beiden erhaltenen Urkunden zu 1251 und 1278 habe ich Farb-Dias anfertigen lassen, deren eingescannte Versionen zum Download zur Verfügung stehen. Die Qualität ist hinreichend auch bei großer Vergrößerung.
  Es gibt neben Eckehard weitere von Hochheim, die in der chronologischen Reihenfolge erscheinen. Generell lassen sich dabei in der Familie drei Linien ausmachen: die erste ansässig in Hochheim und Wangenheim und teilweisem Wirkungskreis Tambach, die zweite im Raum Langensalza mit intensiver Tätigkeit im Deutschen Orden und die dritte in Eschenbergen, von der leider am wenigsten bekannt ist. Weitere Personen des Namens von Hochheim zählen mit unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten nicht zur Familie, was nicht bedeuten muß, daß sie sich nicht kannten.

Urkunden

1209 Juni 28 - Reiner
  Galletti erzählte von einem Herrn von Hochheim "Nahmens Rinner", wobei er seine Angaben zu Hochheim fast wortwörtlich bei Brückner abschrieb, der dazu schon zwanzig Jahre früher ausgeführt hatte:

  Hochheim, welches auch vor Alters Hochheyn und, wegen der vielen Lohe, Loh-Hochheim geheissen, hat vielleicht, wie viele andere Oerter, seinen Namen von seinem Erbauer, gleiches Namens erhalten. In einem Georgenthäler Closter-Brief findet sich einer Namens Rienerus de Hochheim im Jahr 1209. In Thuringia sacra wird p. 521. eines Gotfredi de Hochheim und p. 486. Eckehardi de Hochheim gedacht, davon jener A. 1231, dieser aber 1251. gelebet hat. Rudigerus und Albertus de Hochheim werden in einem Georgenthaler Closter-Brief vom Jahr 1278. Söhne des Eckehardi genannt. A. 1302. lebte auch einer von diesem Geschlecht, so Theodoricus de Hochheim geheissen, und wird sein gedacht in einem Diplomate, da die Vorsteher des Nonnen-Closters zum H. Creuz vor der Stadt Gotha einen freundschafftlichen Vergleich mit Conrad Snutzens Söhnen zu Goldbach eingegangen. vid. Sagittarii Hist. Goth. p. 106. A. 1305. starb Eckardus von Hochheim, welcher dem gedachten Closter 1 Hufe Land im Buffleber Felde vermacht, daß die Nonnen jährlich zweymal sein Gedächtnis feyerlich begehen sollten, wie das von der Aebtißin dieses Closters ausgestellte Diploma ausweiset und im Sagittario l. c. p. 114. zu lesen ist. Es ist dieser Ort ein Adelich Wangenheimisch und Uechtritzisches Gerichts-Dorff, grenzet gegen Morgen an Westhaußen, gegen Mittag an Goldbach, gegen Abend an Wangenheim, und gegen Mitternacht an Wiegleben, liegt 2 kleine Stunden von Gotha und 2 eindrittel Stunde von Langensalza. Vor dem mag er grösser gewesen seyn und mehrere Inwohner gehabt haben, wie unterschiedliche wüste Hofstätten und Gärten, auf welchen Wohnhäuser gestanden, und die grössere Anzahl der Getaufften und Verstorbenen in denen alten Registern anzeigen. Gegenwärtig [um 1755] besteht derselbe aus 95 Wohnhäusern, unter denselben befinden sich 2 Adeliche Ritter-Güter neben einander, davon eins dem Herrn Geheimden Rath Ernst Wilhelm von Wangenheim zu Grossenbehringen, und das andere Herrn Adam Mechior Johann Wallrab von Wangenheim zu Brüheim gehöret." [Brückner, III, Heft 3, S. 74/75]

  Vielen Dank an Herrn Schierz für die Kopie.
  Wie zu lesen ist, übernahm Galletti auch den Fehler mit den 'Söhnen' des Eckehard (s. Anm. zu Denifle). Ein anderer Fehler ist seine Jahresangabe 1257, da wohl 1251 gemeint war. Der genannte Rienerus war mit Sicherheit nicht der 'Erbauer' von Hochheim, da dieser Ort bereits zu Beginn des 12. Jahrhunderts erwähnt wird (s. von Wangenheim). Ebenfalls von Rienerus de Hochheim spricht Beck (S. 362), der eine "Georgenthaler Klosterurkunde" als Beleg anführt. Das Regest von Dobenecker vermerkt aber einen Reiner v. Heighen. In diesem Fall hilft nur ein Blick ins Kopialbuch, der mir bisher nicht möglich war, weshalb vorerst noch offen bleiben muß, ob Reiner zur Familie gezählt werden kann oder nicht.

- (s. 1263, 1265

c. 1219 - Eckhart (I.)
  bestätigten Ludwig [II.] und sein Sohn Ludwig [III.] von Wangenheim Verkäufe an das Kloster Georgenthal von 1195 noch einmal ausdrücklich gegenüber dem Abt Hermann von Georgenthal. Als Zeugen anwesend waren drei Söhne Günther des II. von Käfernburg von Seiten der Stifterfamilie, die ihre Vogteirechte wahrnahm. Von landgräflicher Seite erschienen der Kämmerer und sein Bruder. Unter den Zeugen befanden sich Ekehardus de hochheim. hugo de Escheneberc und dann waren da noch alii quam plures.
  Eckhart (I.) ist kein dominus (also nicht beütert) und kein miles (Ritter), aber unterschriftsreif, d.h. etwa zwischen 18 und 21 Jahre alt. [Wangenheim, S. 7]
  Die Beziehungen zwischen den Hochheimern und den Wangenheimern schildert uns Friedrich Hermann Albert von Wangenheim so:

  9. Hochheim mit der Wüstung Hauenthal
  Das Kirch- und Pfarrdorf Hochheim, eine halbe Stunde östlich von Wangenheim gelegen, machte von jeher einen integrirenden Theil der Herrschaft Wangenheim aus, und befand sich von Altersher im Besitze beider Stämme des Geschlechts, welche die geistlichen wie die weltlichen Lehne dort in Gemeinschaft besassen, wovon gegenwärtig das, zwischen den olim Wangenheim'schen Gütern zu Wangenheim und dem Wintersteiner Stamme des Geschlechts noch immer gemeinschaftliche Patronat über Kirche, Pfarre und Schule jetzt [1874] das einzige Ueberbleibsel ist.
  Hochheim scheint von den Herren von Wangenheim hauptsächlich zur Ausstattung der Burgmänner des Schlosses Wangenheim mit Ritterlehnen benutzt zu sein, und finden wir frühzeitig das rittermässige Geschlecht, welches sich von Hochheim nannte, auch unter den Burgmännern zu Wangenheim, aber auch von dem wüst gewordenen Dorfe Hauenthal, dessen Flur mit der Hochheimer vereinigt ist, nannte sich ein Ministerialen-Geschlecht, welches wir hauptsächlich im Dienstgefolge der Herren von Salza finden, denen sich auch Mitglieder der Familie v. Hochheim angeschlossen haben mögen, da sie sich im Besitz von Lehngütern in Salza befanden. In Hochheim selbst scheint die Familie Hochheim, aus welcher uns zuerst 1219 Eckehardus de Hochheim als Zeuge begegnet, nach unseren Urkunden nicht lange begütert gewesen zu sein, da uns dort im 14. und 15. Jahrhundert lauter Vasallen mit anderen Namen begegnen, namentlich die Striger, die Marschalk, die Snocze, die Knoblauch, die v. Archfeld und Vornowe oder Wernouwe. Möglicher Weise sind jedoch namentlich die Knoblauch, welche 4 Hufen Land in Hochheim zu Ritterlehn hatten, eines Geschlechts mit denen von Hochheim, welche ihr Burgmannslehn in Wangenheim hatten, und sich dort vom Orte ihrer Herkunft von Hochheim nannten, während ihre Stammsvettern in Hochheim zum Unterschied anderer dort angesessener Geschlechter einen Spitznamen zum Familiennamen erhielten. 1349 erscheint Gyseler von Hochheim unter den Wangenheim'schen Mannen, und 1382 Apel von Hochheim, welcher mit Genehmigung seiner Lehnherren, der Herren von Wangenheim, und Einwilligung seiner beiden Söhne Fritz und Apel sein Burgmannsgut in Wangenheim, aus einem Siedelhof mit 3 1/4 Hufe Landes und 30 Acker Holz in der Schnepfenhart bestehend, dem Katharinen-Kloster in Eisenach im Jahre 1384 überliess. Fritz von Hochheim, wahrscheinlich der ebengenannte Sohn, besass ein Lehngut zu Brüheim, welches in den Fuldaschen Lehnbriefen des Stammes Wangenheim fortwährend aufgeführt wird. Noch einige ältere Mitglieder der Familie von Hochheim nennt Brückner im Gothaischen Kirchen- und Schulstaat III, Heft 3, p. 75. [s. o., Wangenheim, S. 853]

  Wir erfahren hier eine Menge Dinge, doch zunächst hört sich das sehr danach an, dass dieser junge Eckhart als Burgmanne tätig war und - da er noch über keinen Besitz verfügte - wahrscheinlich auf dem Gut oder Lehen seiner Eltern in Hochheim ansässig war, was als ausreichender Beleg dafür gewertet werden kann, dass er auch dort geboren wurde. Ob sein Vater mit dem oben genannten Rienerus oder Reiner identisch war, sei dahingestellt.
  Friedrich von Wangenheim spricht von einem Ministerialen-Geschlecht von Hauenthal, was Albrecht vielleicht dazu anregte, die von Hochheim ebenfalls zu Ministerialen zu machen; eine Einschätzung, für die ich keinen Beleg sehe. In keiner einzigen Urkunde wird ein von Hochheim als Ministerialer genannt, ganz im Gegensatz zu den von Wangenheim, die mehrfach zunächst als Ministeriale des Klosters Fulda und dann später des Landgrafen von Thüringen genannt werden. Auch handelt es sich zu dieser Zeit bei Ministerialen um hochrangige Adelsgeschlechter in Diensten der Kaiser, Könige, Landesfürsten oder der Kirche, wozu dieser Ekehard von Hochheim sicher nicht zu zählen ist. Seine Position entspricht eher dem, was man heute mit 'Wachschutz' bezeichnen würde. Außerdem kann keine Rede davon sein, daß er zu dieser Zeit nicht mehr in Hochheim ansässig gewesen sein soll.
  Was seinen sozialen Status betrifft, so stellt die Stellung in den Zeugenreihen ein wichtiges Merkmal dar:

  "Die hierbei von den Kanzleien bis in die Stauferzeit und darüber hinaus bis annähernd zum Ausgang des 13. Jahrhunderts mit wenigen Abweichungen geübte Praxis, daß die verschiedenen Stände in bestimmter Rangordnung, und zwar geistliche Fürsten, weltliche Fürsten, Prälaten, Grafen, freie Herren, Ministerialen, Ritter, Bürger, aufeinanderfolgen, gibt uns ein äußerst wertvolles Mittel zur Prüfung der ständischen Zugehörigkeit einer Person oder eines Geschlechts in jener Zeit in die Hand." [Großkopf, S. 159]

  In der Zeugenreihe taucht Eckhart (I.) an vorletzter Stelle nach einem miles und vor einem Hugo auf, was die o.a. Überlegungen unterstützt.

1231 Dezember 21 und 1239 - Gottfried (I.)
  Der Ritter Gottfried von Hochheim tauscht mit dem Kloster Georgenthal 3 Hufe zu Apfelstedt gegen 3 Hufe in Molschleben, 1 Hufe in Bufleben (s.u.) und 1 Hufe in Rode und verkauft ihm weitere 1 1/2 Hufe zu Apfelstedt, wofür das Kloster Hersfeld als Lehnsherr Gottfrieds Hufe zu Molschleben, Gotha und Rode erhält. (Ein nicht unbedeutender Besitz, wenn man bedenkt, dass eine Hufe definiert wird als "die Fläche, die eine Familie bearbeiten und von deren Erträgen sie sich ernähren konnte").
  Anscheinend ist dieser Ritter dabei autonom, da er nicht in Diensten oder als Zeuge, sondern selbsttätig handelnd erscheint. Außerdem gibt es bei dieser Transaktion keine weiteren Zeugen. Beide Male handelt es sich um eine Bestätigung, nicht um die eigentliche Urkunde. Beide Male bestätigt dies Ludwig, Abt von Hersfeld, erst in Erfurt, dann in Hattenbach. Beide Male war Gottfried selbst wahrscheinlich nicht anwesend.
  Obwohl der Gottfried von 1239 nicht Ritter genannt wird, kann man doch davon ausgehen, daß es sich um denselben wie 1231 handelt, da es offensichtlich um den gleichen Vorgang geht.
  Wenn Gottfried Land tauschen konnte, dann war er begütert, auch wenn er nicht als dominus genannt wird, es sei denn, er tätigte die Geschäfte im Auftrag eines anderen, was aber wohl vermerkt worden wäre. Zwei weitere Male wird ein Gottfried 1260 und 1261 genannt, beide Male zusammen mit Eckehard von Hochheim. Dabei wird er 1260 noch nicht Ritter genannt, was den Verdacht nahelegt, daß es sich um einen anderen Gottfried als den von 1231/39 handelt. Und auch der Eckhart ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein anderer als der von 1219.
  Da Eckhart (II.) und Gottfried (II.) gemeinsam als Zeugen fungieren und die genannten Hufen 1231/39 - Apfelstedt, Molschleben, Bufleben und Rode - im Einzugsbereich von Gotha liegen (s. Karte), kann man davon ausgehen, das beide derselben Familie angehörten. Über die Art des Verwandtschaftsverhältnisses kann hier nur spekuliert werden. So lassen die bekannten Daten z.B. folgende Interpretation zu: Man könnte den von Brückner genannten Rienerus oder Reiner (s. 1209) als den (urkundlich ältesten) 'Stammvater' des Geschlechts annehmen (der wohl auch schon über einigen Besitz verfügte), dessen Söhne Eckhart (I.) (1219) und Gottfried (I.) (1231/39) hießen, wobei ersterer einen Sohn namens Eckhart (II.) hatte und letzterer einen namens Gottfried (II.), von denen wir 1260/61 hören. In diesem Fall wäre Reiner (oder allgemein der Vater von Eckhart und Gottfried) vor 1231 verstorben und die Söhne hätten das Erbe angetreten, was den Gottfriedschen Besitz erklären würde. Es wäre auch ein Hinweis darauf, dass der Vater über einen recht ansehnlichen Besitz verfügte, wenn man allein das Erbe des Gottfried betrachtet.
  Und schließlich ist da noch die Hufe zu Bufleben, die der domini Eckardi militis de Hocheim 1305 dem Kreuzkloster zu Gotha in seinem "Privilegium" vermachte. Sie wäre dann nach dem Tod der Gottfrieds an den "Eckhart-Zweig" der Familie zurückgefallen, was nicht unwahrscheinlich ist, da man nach 1261 nichts mehr von einem Gottfried hört.

- (s. 1290, 1302, 1305)

1249 - Dietrich
  Dieser Dietrich ist interessant für die von Biereye aufgeworfene These, daß ein Zweig der Familie in Eschenbergen begütert gewesen sein soll. Näheres dazu unter 1290. Dobenecker zumindest ist sonst kein anderer Vertreter der von Eschenbergen bekannt.

- (s. 1260, 1260/61, 1261, 1269, 1271, 1278, 1278)

1251 Dezember 13 - Eckhart (II.)
  vermachte Helwig, Witwe, mit ihren Söhnen Dietrich und Dietrich dem Kloster 60 Acker Holz und ein Gut westlich von Tambach zum Seelenheile des soeben verstorbenen Grafen Dietrich von Berka. (Beide Söhne starben vor 1272, wodurch dieses Geschlecht erlosch. Das Erbe traten u.a. die von Mellingen an, die bzgl. des Waldenfels noch von sich reden machen werden). Bei diesem Vertrag, der wahrscheinlich im Kloster unterzeichnet und gesiegelt wurde, sind 20 Personen anwesend: die Witwe, ihre Söhne, der Abt, der Vormund der Witwe (Schwarzburg) und sein Bruder (Brandenburg) [beide Käfernburger], der Burggraf von Kirchberg und der Bruder der Witwe, die die Urkunde besiegeln. Als Zeugen zugegen sind verschiedene Adelige (die allerdings nicht als z.B. milites kenntlich gemacht werden) und freie Männer Tambachs sowie ". Ekehardus de Hogheim . de Tambach .", der weder miles noch dominus genannt wird.

  In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal die Aussagen Biereyes und Albrechts dazu in Erinnerung bringen:
  Biereye: "Nach 6 wohl durchweg adeligen Zeugen kommt Ekehardus de Hogheim. Dann steht nach einem Punkt de Tambach. Wieder nach einem Punkt folgen Theodoricus Niger, Conradus Rufus, Heinricus Forestarius, Helmboldus und Heinricus Niger. Heß will de Tambach (trotz des Punktes) zu Ekehardus de Hogheim ziehen, womit allerdings Eckehart als ein Tambacher bezeichnet würde. Dobenecker neigt zu der Ansicht, daß hier de Tambach ein Personenname sei, mir selber scheinen beide Ansichten möglich, (die zweite, weil es einen Johannes de Tambach gibt, der später im Eckehart-Prozeß als Zeuge beteiligt ist), daneben aber auch eine dritte, daß nämlich gesagt werden solle, aus Tambach wären die folgenden Leute."

nr50.jpg mit 1,62 MB
2679 x 3291 bei 1.200 dpi
  Albrecht: "Unter den Zeugen befindet sich Eckehart de Hochheim de Tambach. Der Zusatz "de Tambach" kann nur als Wohnort des Ritters aufzufassen sein. (Biereye knüpft hier eine überflüssige Spekulation über einen Punkt an, der zwischen "de Hochheim" und "de Tambach" stünde. Überflüssig insofern, als in der Urkunde selbst dieser Punkt gar nicht vorhanden ist. Er steht offensichtlich fälschlich in den Regesten von Dobenecker - ganz abgesehen davon, daß in den Handschriften ziemlich unmotivierte Punkte vorkommen.)"

  Wie man anhand der Bilder unschwer erkennen kann, beziehen sich beide auf verschiedene Dokumente. Biereye hatte das Original, die Urkunde von 1251, vorliegen, während Albrecht sich in ihrer Argumentation auf den Text aus dem Georgenthaler Kopialbuch von 1381 bezieht.
  Im Original sind zwischen alle Zeugen Punkte gezeichnet, wohl um sie optisch voneinander zu trennen, aber eben auch zwischen de Hogheim und de Tambach. In der Kopie sind auch Punkte enthalten, aber nicht an dieser Stelle. Zur Verdeutlichung die Transkription aus dem Original (Nr. 50): "· Testes aut[] huius donationis sunt · Henricus de yskenstere · Lvthegerus de Vrbeche · Fridericus de Linderbeche · Marold de Bercha · Offo de Ordorph · Albero Cruch · Ekehardus de Hogheim · de Tambach · Theodoricus niger · Cunradus rufus · Henricus forestarius · Helmbold · Henricus niger · et alii quam plures ·"
  Albrecht zieht in ihrer Argumentation als Belege nur die Urkunden zu 1251 und 1265 heran - zu Recht, denn andere Dokumente, in denen der Ort Tambach genannt wird, gibt es nicht. Wie sich jedoch aus der Zeugenliste zu 1251 unschwer erkennen läßt, wird Eckhart von Hochheim hier mitnichten als aus Tambach gebürtig bezeichnet. Auch ihre Behauptung, das Geschlecht würde sich nur noch nach dem Orte nennen, sei aber im 13. Jahrhundert schon längst abgewandert, läßt sich durch keine einzige Urkunde stützen. In Anbetracht des Originals kann man hier tatsächlich nur Biereyes (dritter) Ansicht zustimmen. Es ist zwar nicht bekannt, wo das Original gesiegelt und gezeichnet wurde, aber das Kloster Georgenthal ist der aussichtsreichste Kandidat. Die Anwesenheit der Tambacher spricht dafür. Diese waren übrigens erschienen, weil die von Berka im Besitz der Dörfer Tambach und Dietharz und dem Waldenfels waren, also als direkt Betroffene.

  Wenn Eckhart (II.) nicht aus Tambach kam (schon die Verwendung eines derartigen Doppelnamens wäre einzigartig), dann stellt sich die Frage, warum er als Zeuge anwesend war, zumal es sich hierbei um das einzige Mal handelt, bei dem er in Verbindung mit denen von Berka auftaucht. Außerdem ist er der einzige Zeuge (außer den Leuten aus Tambach), der nichts mit den Berka zu tun hat: alle vor ihm genannten sind alte Bekannte der Berkas, wie aus anderen Regesten Dobeneckers hervorgeht. Was hatte ein Vertreter der Wangenheimer damit zu tun und warum schickten sie einen jungen Mann? Zunächst zum zweiten Teil der Frage: Ludwig von Wangenheim war schon ein älterer Mann (er starb 1259) und an der Seite des Markgrafen von Meissen in den nach 1247 ausgebrochenen Thüringischen Erbfolgekrieg verwickelt und außerdem mit dem Auf- bzw. Ausbau der Burg Winterstein beschäftigt. Seine Söhne waren noch zu jung. Also wurde der etwa 20-jährige Eckhart ausersehen, seine ersten Erfahrungen als Zeuge zu machen, als es um den Besitz der von Wangenheim bzw. dessen Grenzen ging.
  Friedrich von Wangenheim bietet nun als Antwort auf den ersten Teil der Frage zwei Möglichkeiten an. Zum einen sieht er enge Verbindungen zwischen den Käfernburgern und den Wangenheimern und erklärt sich den Wangenheimer Besitz der Dörfer Catterfeld und Hagen inmitten der Käfernburger Besitzungen (s. 1219) mit dem Heiratsgut einer Irmgard von Käfernburg, die einen Wangenheimer geehelicht haben soll (wozu allerdings keine Urkunde mehr existiert), was aber die Möglichkeit eröffnet, daß die Wangenheimer über weiteren Besitz in der Umgebung verfügt haben mögen, der hier z.B. an den Berka'schen grenzte. Zum anderen vermutet er, daß es sich bei dem Abt Berthold (den er Berthous nennt) von Georgenthal (1240-1256) um den Bruder des Ludwig von Wangenheim handelt, der 1195 und 1196 genannt wurde und dann nie wieder, weshalb er wohl, wenn nicht jung verstorben, in den geistlichen Stand getreten war. [Wangenheim, S. 178 und 187]
  Eine andere interessante Verbindung ergibt sich daraus, daß auch die Herren von Salza im Besitz eines Teiles des Waldes Tambach waren (den sie 1315 dem Landgrafen verkauften - [Beck III, 2, S. 250]), weshalb ihre Interessen hier durchaus berührt gewesen sein können. Die von Salza waren die Lehnsherren der (zweiten) Linie des Friedrich von Hochheim.

  Dieser Eckhart (II.), der ebensowenig begütert wie ritterlich in Erscheinung tritt wie der Eckhart (I.) von 1219 (und sicherlich ebenso als Zeuge für die von Wangenheim unterzeichnet), kann im Rahmen der bisherigen Überlegungen als dessen Sohn und Vater Meister Eckharts (oder Eckhart III.) betrachtet werden.

  Abschließend noch eine Anekdote am Rande. Die Witwe Heilwig war die Schwester von Hartmann V. von Burgau, "Herr des unteren Schlosses Lobdeburg". "Die Herren von Burgau" waren "mit den Grafen von Hohnstein verwandt"; "über das Wie erfahren wir leider nichts Näheres" [Großkopf, S. 43/45]. Elger von Hohnstein wiederum war der Gründer des Dominikanerkonvents in Erfurt 1229 gewesen und erster Prior des 1236 gegründeten Dominikanerkonvents in Eisenach, wo er auch 1242 bestattet wurde. [Rein, S. 12]

- (s. 1273, 1277)

1253 Januar 14 - Berthold
  Aus dieser Urkunde geht hervor, daß Berthold in Erfurt "eine Tuchkammer zu Lehen trägt". Eine direkte Verbindung zu den bisher bekannten Mitgliedern der Familie ist nicht zu sehen. Wahrscheinlich stammt Berthold auch eher aus dem Hochheim südwestlich von Erfurt. Er ist von daher interessant, als er als Tuchmacher in direkter Konkurrenz z.B. zum Kloster Georgenthal stand:
  "Die klösterlichen Grundherrschaften in Stadt und Land waren Hauptträger und Mittelpunkte unzünftiger Gewerbetätigkeit. Klosterneugründungen, besonders des Zisterzienserordens, gaben dieser Bewegung kräftige Impulse. Manche ihrer Klöster besorgten auch das Walken von Tüchern." [Mägdefrau, S. 150]

1256 April 24 - Biereye
  "1256 am 24. April ist Eckehardus miles de Hochheim Zeuge zu Berka bei einer Verpflichtung des Ritters Meylach von Hopfgarten gegenüber dem Erfurter Severistift." Dobenecker, der seine Regesten mit großer Sorgfalt erstellte, kannte diesen Zeugen nicht. Das Original soll sich im Archiv der Marienkirche zu Erfurt befinden.

  Sollte diese Aussage zutreffen, wäre dies das erste Mal (neben 1305), daß Eckhart nicht im Kontext des Klosters erscheinen würde.

- (s. 1288)

1257 August 23 - Konrad
  Konrad wird hier als Zeuge genannt. Ob er etwas mit dem Konrad von 1288, der vielleicht dem Hochheim bei Würzburg zuzuordnen ist, zu tun hat, ist fraglich. Es handelt sich eher um eine Namensgleichheit, da er aus dem Hochheim bei Erfurt zu stammen scheint, womit er ein Verwandter des Berthold gewesen wäre. Eine Verbindung zur Familie ist nicht ersichtlich, es sei denn, man zöge eine Linie von dem hier genannten Heinrich von Mellingen zu dem Heinrich, der 1293 den Waldenfels an das Kloster Georgenthal samt den dazugehörenden Dörfern Tambach und Dietharz aus dem Erbe der von Berka verkauft.

- (s. 1251, 1260/61, 1261, 1269, 1271, 1278, 1278)

1260 März 21 - Eckhart (II.)
  Bei diesem Verkauf eines Gehölzes bei Eschenbergen war der Zeuge

wie schon 1251 im Auftrag der Wangenheimer zugegen, denen das Allodium gehörte, das hier vom Verkauf ausgenommen wurde. Eckhart hat inzwischen den Ritterschlag als Burgmanne der Wangenheimer erhalten und dürfte um die 30 Jahre alt sein. Er wird nicht als dominus bezeichnet, d.h. sein Vater lebt noch auf dem Gut / Lehen der Familie in Hochheim und dort dürfte auch sein Sohn, Eckhart (III.), später als Meister Eckhart bekannt, zur Welt gekommen sein.

  Die Geschichte mit Eschenbergen entwickelte sich für das Kloster Georgenthal zu einer recht unerfreulichen Angelegenheit.

40v.jpg mit 1,49 MB
2147 x 3154 bei 1.200 dpi

- (s. 1231/39, 1251, 1260, 1261, 1269, 1271, 1278, 1278)

1260/61 - Eckhart (II.) und Gottfried (II.)
  Diese Urkunde befindet sich wie die Vorangehende auf Seite 40v des Kopialbuches des Klosters, geht dieser allerdings voraus, obwohl die inhaltliche Reihenfolge eher dafür spricht, dass das Allodium, welches das Kloster von Ludwig von Wangenheims Sohn samt der Kapelle mit 5 1/2 Hufen für 200 Mark Silber kaufte, nach dem Gehölz erworben wurde. Zeugen des zu Sonneborn aufgestellten Vertrages waren Berthold von Tanne und Heinrich von Molschleben für den Landgrafen und für die Wangenheimer Heidenreich, gen. Snoubersag sowie

.

  An dieser Stelle könnte man alternativ zu den o.a. Überlegungen (s. 1231/39) vermuten, der Gotfridus de Hocheim sei der jüngere Bruder des Eckehardus miles (der auch hier nicht als dominus erscheint). Dann wäre Gottfried (I.) vielleicht noch vor 1239 verstorben und sein Bruder hätte ihm zu Ehren einen seiner Söhne nach ihm benannt. Aber das ist nur eine von mehreren möglichen Spekulationen, da sich aus den wenigen Urkunden auch noch andere Vermutungen ableiten lassen, die hier jedoch zu nichts führen.

  Mit dem (Dobeneckerschen) Datum gibt es eine kleine Schwierigkeit. Die Wangenheimer verpflichteten sich zur Gewährleistung binnen 40 Tagen vor dem Landdinge, was auch geschah, allerdings erst am 2. April 1261 u.a. vor den Zeugen des Landgrafen, Heinrich v. Molschleben, dem Marschall Helwich und dem Kämmerer v. Fahner (III, 2898) mit der Versicherung, diese Güter seien "frei von allem fremden Rechte". Da nicht bekannt ist, ob sie in "Eisenach Einlager hielten", dürfte der Verkauf nicht auf 1260, sondern Ende Februar 1261 zu datieren sein.

- (s. 1231/39, 1251, 1260, 1260/61, 1269, 1271, 1278, 1278)

1261 April 2 - Eckhart (II.) und Gottfried (II.)
  Der vorgenannte Verkauf wurde noch einmal vor allen bisher genannten Zeugen (wahrscheinlich in Warza) bestätigt, wobei für die Wangenheimer auch die Brüder Albert und Hermann Schaf eintraten. Und da wegen des Landdinges (das dreimal im Jahr abgehalten wurde) viel Prominenz anwesend war, zeugten auch Heinrich von Siebleben (der Gründer der Zisterzienserinnenkirche Heiligkreuz in Gotha, der Eckhart in seinem "Privilegium" 1305 die Hufe in Bufleben vermachen wird) und Berthold von Siebleben, den wir 1265 als Hennebergschen Vogt sehen werden. Außerdem sind wieder Eckhart und Gottfried anwesend, der inzwischen zum Ritter geschlagen wurde.

  Mit diesem Datum bricht die Überlieferung bzgl. des Gottfried ab. Ob ihm ein Unglück widerfuhr, er ins Kloster ging - wir wissen es nicht. Er kann aber wohl entweder als Bruder oder Cousin von Eckhart (II.) betrachtet werden.

41r.jpg mit 1,48 MB
2265 x 3145 bei 1.200 dpi

- (s. 1219, 1265)

1263 September 28 - Eckhart (I.)
  Gertrud, die Witwe Ludwigs von Wangenheim (die anders als die Witwe Heilwig von 1251 keines Vormundes bedurfte), verkaufte dem Kloster 9 Acker zu Eschenbergen für 2 3/4 Mark, bezeugt für die Wangenheimer von dem Snoubersag (s. 1260/61) und den Brüdern Schaf (s. 1261). Außerdem wird ein

(Eckehardus advocatus) genannt, bei dem es sich wohl nur um unseren Eckhart von Hochheim handeln kann. Wieso ist der auf einmal Vogt, wie advocatus gemeinhin übersetzt wird, obwohl es auch Rechtsanwalt oder Vertreter heißen kann? Die Antwort darauf ist nicht ganz einfach, deshalb bitte unter Waldenfels weiterlesen.
  Und um welchen Eckhart handelt es sich? Die Antwort, die hier mit Eckhart (I.) vorweggenommen ist, ergibt sich aus dem nachfolgenden Dokument zu 1265.

  Vorher aber noch ein Wort zu Albrechts Idee mit der "Schirmvogtei" Eckharts über das Kloster. Die Vogteirechte über das Kloster Georgenthal hatten die beiden Linien der Stifterfamilie inne (s. a. 1278). Eckhart war aufgrund der Vorkommnisse von 1262 zum militärischen Schutz des Klosters und der Dörfer Tambach und Dietharz ins Amt berufen worden - administrative Aufgaben waren damit nicht verbunden. Als Heinrich von Mellingen 1286 als Burgmann oder Vogt eingesetzt wird, geschieht das, "um die Abtei gegen alle Feinde mit gewaffneter Hand (armata manu) zu schützen." [Beck III, 1, S. 109]

41v.jpg mit 1,47 MB
2207 x 3111 bei 1.200 dpi

- (s. 1219, 1263)

1265 Juni 11 - Eckhart (I.)
  Graf Hermann von Henneberg und seine Getreuen (darunter der Vogt von Burg Waldenfels, Berthold von Siebleben) trafen sich mit dem Abt und einigen Brüdern des Klosters Georgenthal, um die Grenzen zwischen dem hennebergschen Besitz und dem des Klosters zu dokumentieren. Hinzugezogen wurden eine große Anzahl Bewohner aus Tambach, Dietharz und anderen umliegenden villulae, aus denen acht

seniores fide dignos (also altehrwürdige, zuverlässige, redliche Männer) ausgewählt wurden, denen die Grenzen bekannt waren und diese unter Eid erklärten.
  Und einer dieser acht wurde laut Biereye "dominus Hekehardus miles de Hochheim, quondam advocatus de Waldenfels" genannt. In diesem Fall konnte Biereye keinen Einblick in das Original nehmen, da nur noch die Kopien aus dem Schwarzen (auf zwei verschiedenen Blättern) und dem Roten Kopialbuch existieren:

126v.jpg mit 1,44 MB
2173 x 3100 bei 1.200 dpi

  Zum ersten Male wird Eckhart als begütert bezeichnet. Wie ist das zu verstehen? Und wieso wird er in den folgenden Urkunden zu 1269 und 1271 nur als Ritter geführt und erst in den letzten beiden Dokumenten zu 1278 wieder als dominus bezeichnet? Die Antwort ergibt sich zwanglos, wenn hier nicht der junge Eckhart (II.) von 1251 bis 1261 gemeint ist, sondern sein Vater. Und wird jemand mit knapp 35 Jahren bereits als "senior fide dignos" bezeichnet oder trifft dies nicht eher auf einen etwa 65-jährigen Mann zu? Dass die Familie begütert war, haben wir schon bei den Verkäufen und Tauschgeschäften des Gottfried von Hochheim 1231/39 gesehen. Und es ist weitaus wahrscheinlicher, dass ein erfahrener Mann mit dem Amt eines Vogts betraut wird als ein doch noch recht "junger Spund".

  Für Albrecht ist diese Urkunde der ulimative Beweis für ihre Behauptung, Meister Eckhart käme aus Tambach. Sie führt aus: "Sie berufen acht würdige Männer (seniores fide dignos) aus dem Orte Tambach und Umgebung, die auf Grund ihrer Flurkenntnisse unter Eid die Begrenzungen angeben. Unter ihnen steht an erster Stelle der Dominus Eckehart, Ritter, einstiger Vogt von Waldenfels. Das heißt 1.: er gehörte zu den Bewohnern von Tambach oder seiner Umgebung. 2.: er war einmal Vogt der Burg Waldenfels." Auch im Regest von Dobenecker liest man: "... aus den Dörfern Tambach und Dietharz und anderen umliegenden "villulae" eine große Anzahl von Bewohnern zusammengerufen und aus diesen acht "seniores fide dignos" ausgewählt haben, nämlich Eckehard, Ritter v. Hochheim und ehemals Vogt zu Waldenfels, Sigfrid Papst, Dietrich Königssohn (filium regis), Dietrich Kranich (Gruem), Gernod Klein und Dietrich Cigere, denen diese Grenzen bekannt waren ..."
  Nun stammte Eckhart (I.) aber zweifellos aus Hochheim, wo er um 1200 geboren worden war und auch die Verbindung von Eckhart (II.) mit dem Ort Tambach im Dokument von 1251 sollte geklärt worden sein. Wie also ist dann die Formulierung zu verstehen, die Eckhart in einem Atemzug mit den Bewohnern von Tambach, Dietharz und den "umliegenden villulae" nennt? Zunächst ist es wohl unzweifelhaft, dass er als ehemaliger Vogt auf jeden Fall zu den Grenzen gefragt wurde und schon deshalb an erster Stelle in der Liste erscheint. Dann geht aus der Kopie (das Original existiert nicht mehr) nicht hervor, wer dieses Dokument aufgesetzt hat und wo. Mit den "umliegenden villulae" könnte vom Verfasser also durchaus auch Hochheim gemeint gewesen sein, wenn es sich nicht schlicht um eine mißverständliche Formulierung handelte. Wie dem auch sei, Tatsache bleibt, dass diese Formulierung in einer Abschrift eines Dokuments aus dem Jahre 1381 (die also auch auf den Klosterbruder zurückgehen kann, der die Urkunde - falls sie ihm denn vorlag - abschrieb) der einzige Anhaltspunkt dafür sein könnte, einen Eckhart von Hochheim in den Ort Tambach zu verpflanzen, während alle anderen Urkunden einschließlich der Originale min. zwei Eckharts in Hochheim verorten!

  Tambach und Dietharz befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz der von Berka; erst nach dem Erlöschen des Geschlechts 1272 gingen die Dörfer einschließlich des Waldenfels an die Herren von Mellingen, die sie dann 1293 an das Kloster verkauften. Hermann von Henneberg kaufte den Waldenfels zum Schutz des Klosters gegen die von Frankenstein. Auch die Wangenheimer hatten Streit mit den Frankensteinern. Das könnte eine Erklärung dafür sein, dass zunächst ein Gefolgsmann der Wangenheimer als kommissarischer Vogt eingesetzt wurde (zur ausführlichen Geschichte dieser Angelegenheit s. unter Waldenfels).

- (s. 1279)

1267 Mai 9 - Friedrich (Heinrich)
  Hier haben wir den seltenen Fall, das wir über eine komplette Familie informiert werden. Wir erfahren von den Brüdern Friedrich, Sigfrid und Hermann nebst Gemahlinnen und Kindern, dem "Schwestermann" (Schwager), einer Schwester und Neffen. Sie handeln selbstständig. Ihr Wirkungsbereich berührte sich mit dem Eckharts in den Dokumenten nicht, vielleicht auch deshalb, weil sie (inzwischen) ca. 30 km nördlich von Hochheim ansässig waren.
  Es ist wohl, wie schon Biereye und Albrecht vermutet haben, ein eigenständiger Zweig der von Hochheim. Ob man sie den "friederizianischen Zweig" nennen kann, sei dahingestellt. Als Ahnen könnte man einen Heinrich vermuten, da zwei der Brüder je einen ihrer Söhne Heinrich tauften. Dass es sich bei diesen beiden um die zwei Heinrichs (s. ab 1275) handelt, denen wir später als Deutschordensritter begegnen werden, läßt sich begründet vermuten (u.a. mit dem Hinweis auf die Deutschordenskomtur zu Nägelstedt in direkter Nachbarschaft von Langensalza), aber nicht beweisen. Ebenso haben alle Brüder je eine Tochter namens Sophie, was auf die Mutter der Brüder hinweisen könnte.
  Man kann diesem Dokument aber noch mehr entnehmen. Wir sehen hier eine sehr zahlreiche Familie und es spricht nichts dagegen, für Meister Eckhart ebenfalls einige Brüder und Schwestern anzunehmen. Dabei brauchte er nicht der Erstgeborene gewesen zu sein, wie man an Sigfrid sehen kann. Während für Friedrich und Hermann deren erstgenannten Söhne die Namen der Väter tragen, erscheint Sohn Sigfrid erst an dritter Stelle, woraus man schließen könnte, das er der zweite war, der diesen Namen trug. Der erste wäre demnach verstorben, nachdem Heinrich und Ludwig das Licht der Welt erblickt hatten.
  Nun ist bekannt, daß die Kindersterblichkeit nicht zu unterschätzen war, was sich in einem anderen Dokument so äußerte, daß ein Vater Hermann nebst seinen Kindern Hermann, Hermann und Hermann genannt wurde (IV, 2155). Wenn man daraus also folgert, dass Eckhart ältere Brüder hatte, wobei der Erstgeborene auch Eckhart hieß, dann wäre das Problem umgangen, wieso er als vermeintlich erster Sohn Ordensbruder wurde, statt in die Fußstapfen des Vaters zu treten. Als später Geborener hätte er dann das geistliche Amt übernommen (freiwillig oder dazu bestimmt). Das würde die o.a. Überlegung unterstützen, wonach es sich bei dem Eckhart von 1251 um den Vater Eckharts handelte, der in den Jahren bis 1260 die älteren Brüder (und/oder Schwestern) zeugte.
  Die drei Brüder Friedrich, Sigfried und Hermann gehören wohl der Generation der Ritter Eckhart (II.) und Gottfried (II.) von Hochheim an, wobei die Frage offen bleibt, ob deren Vater (Heinrich?) vielleicht der Sohn jenes Reiner von 1209 gewesen war (und damit der Bruder von Eckhart (I.). Sicher ist nur, daß dieser Zweig der Familie über freien Grundbesitz verfügte und zwar in den genannten Orten Holzsußra, Klein-Erfa, Langensalza, Klein-Vargula und Thamsbrück, die sich alle nördlich von Hochheim befinden. Interessant ist auch, das keiner der Brüder dem Ritterstande angehörte.

- (s. 1251, 1260, 1260/61, 1261, 1271, 1278, 1278)

1269 August - Eckhart (II.)
  Helwig, Marschall genannt von Goldbach beurkundete, "daß vor uns von den Rittern Eckehard von Hochheim, Albert, der Schaf genannt wird, Hermann Schaf und dessen Bruder Berthold, der gleichermaßen Schaf genannt wird [zu den Brüdern Schaf s. 1261], 'et ab aliis quam plurimis', nach der geltenden Rechtslage (bzgl. Eschenbergen) gebilligt (anerkannt, bestätigt) wird, daß der Zins, der 'Waltkorn' genannt wird, niemals von Eschenbergen gegeben worden, noch zu geben geschuldet wird, und auch nicht unter seinem Herrn von Wangenheim gegeben worden ist - 'nec sub domino suo de Wangeheim'":

  Eckhart wird hier nicht als dominus bezeichnet. Er und die Brüder Schaf kannten wohl die Situation in Eschenbergen, wie sich aus den drei Dokumenten zu 1260 bis 1261 ergibt, wobei sich die Frage stellt, ob Eckhart die Verhältnisse in Eschenbergen vielleicht auch aus familiären Gründen heraus kannte, da Heß eine Urkunde zu 1302 abschrieb, in der ein Dietrich von Hochheim als Zeuge angeführt wird, der wiederum vielleicht mit dem Dietrich von Eschenbergen von 1247 identisch ist.

42r.jpg mit 1,46 MB
2237 x 3115 bei 1.200 dpi

- (s. 1251, 1260, 1260/61, 1261, 1269, 1278, 1278)

1271 April 3 - Eckhart (II.)
  Landgraf Albrecht bestätigte während seiner Anwesenheit im Kloster Georgenthal diesem die Rückgabe des Freiwaldes (ebenfalls ein Streitfall bzgl. der Besitzungen des Klosters). Albrecht priviligiert das Kloster "mit seinem vollen Rechte und mit unbeschränkter Gerichtsbarkeit" und, was dem Regest nicht zu entnehmen ist, aber von Heß angeführt wird, "auch wird jedermann und jede Genossenschaft (communitas), welche das Kloster im Betreff des Waldes benachteiligen sollten, mit einer Strafe von 100 Mark Silber belegt." [Heß, S. 288]. Wie die lange Liste der Zeugen, bestehend aus sieben Rittern (darunter als letzter Eckhart), zwei Klerikern, vier Herren unbekannter Provenienz, zwei "Meisterfischern" (piscator heißt Fisch, Fischhändler, da es auch um die Fischereirechte ging) und dem gesamten Konvent von Georgenthal, zeigt, handelte es sich hierbei um ein nicht unbedeutendes Thema.
  Die Anwesenheit des (Eckehardus de Hocheym) bei diesem nicht ganz unwichtigen Akt der Landesgeschichte Thüringens ist wohl nicht zuletzt seiner inzwischen erworbenenen Kenntnise (immer im Auftrag der von Wangenheim), das Kloster Georgenthal betreffend, zu danken. Er wird hier an siebter Stelle genannt, noch vor den Klerikern, aber er ist trotz seines Alters von vielleicht 40 Jahren kein dominus, was darauf hinweist, dass sein Vater, Eckhart (I.) - der quondam advocatus - noch lebt.
166v.jpg mit 1,47 MB
2157 x 3149 bei 1.200 dpi

- (s. 1253, 1277)

1273 - Berthold
  Am 18. Mai bestätigte Günther (VI.), Graf von Käfernburg, Besitzungen des Marienhospitals zu Erfurt in Elxleben. Zeuge der Urkunde war neben Berthold unter den insgesamt zwanzig namentlich genannten auch Ulrich, Prior der Predigermönche.
  Der Prior, unter dem Eckhart ein Jahr später vermutlich sein Noviziat begann.
  Auch wenn Berthold nicht zur Familie gehörte, ist es nicht ausgeschlossen, daß man sich kannte.

- (s. 1284, 1285, 1287, 1290, 1292, 1292 (beide), 1292 (beide), 1292, 1293)

1275 September 24 - Heinrich (d. Ä.)
  In dieser wahrscheinlich in Mühlhausen aufgesetzten Urkunde vidimieren Alexander, Guardian der Minoriten, Heinrich, Propst und Pfarrer Christian eine Urkunde, nach der der Pfarrer und seine Mitbrüder (unter ihnen Heinricus de Hoheim), Güter des Bruders Kilian an Mühlhausener Bürger verkauft und übergeben haben.
  Zu Heinrich von Hochheim bemerkt Lampe, er "begegnet uns dann erst wieder 1284 Okt. 9 [IV, 2333] als Komtur von Nägelstedt und ist dies bis 1287 geblieben, in welchem Jahre er Landkomtur wird. 1285 Jan. 1 [IV, 2380] macht ihn Br. Christan von Samland zum Kanoniker in seinem Domkapitel. 1292 zwischen Sept. 30 und Nov. 4 erhält er St. Kunigunde bei Halle. 1294 treffen wir ihn noch einmal als Komtur in Nägelstedt". [Lampe, Nr. 273, S. 214]

  Dieser Heinrich ist höchstwahrscheinlich entweder der Sohn von Sigfrid oder von Hermann von Hochheim, den Brüdern von Friedrich von Hochheim. Seit 1267 sind acht Jahre vergangen und Heinrich ist Bruder des Deutschen Ordens in Mühlhausen geworden. Damit ist er wohl um etliche Jahre älter als der Bruder Heinrich, der uns vielleicht erstmalig 1288, sicher aber 1290 Okt. 14 begegnet, was auch aus den beiden Urkunden vom 30.9.1292 und 5.11.1292 ersichtlich wird, in denen der Ältere als Landkomtur von Thüringen erscheint und der Jüngere als Komtur von Nägelstädt. Insgesamt sind mir bisher 14 Dokumente zu den beiden Heinrichs bis 1294 bekannt.

- (s. 1253, 1273)

1277 April 17 - Berthold
  Diesmal wird Berthold von Hochheim als Vierter von zwölf Erfurter Ratsleuten neben den beiden Ratsmeistern genannt, die beurkundeten, "daß Friedrich von Kühnhausen den ihm zum Pfand gesetzten Hof Bertholds gen. Muspach in der Gotthardspfarrei den Augustiner-Eremiten für 13 1/4 Mark übergeben hat".
  Wie Albrecht aus zweien dieser drei Dokumente zu Berthold herauslesen kann: "In einem (...) Zusammenhang mit dem Hochheim bei Erfurt dürfte der Name eines Erfurter Ratsherrn stehen. Er scheint Kaufmann gewesen zu sein, da er eine Tuchkammer zu Lehen hatte. Er nennt sich zweimal Berthold von Musbach (nach einem Hof in Erfurt) und zweimal Berthold von Hochheim", bleibt ihr Geheimnis. Warum sollte der von Hochheim mit dem von Musbach identisch sein?
  Was Berthold eindeutig von Gottfried oder Eckhart unterscheidet, ist sein Beruf und seine Stellung. Er ist kein Ritter, aber angesehener und vermögender Bürger seiner Stadt, Ratsherr der Tuchmacher.

- (s. 1251, 1260, 1260/61, 1261, 1269, 1271, 1278)

1278 Februar 8 - Eckhart (II.)
  Der Inhalt dieser Urkunde wird von Beck etwas anders wiedergegeben als von Dobenecker: "Im Jahre 1278 (VI Id. Febr.) entsagt Graf Günther von Kevernburg allen Ansprüchen auf irgend eine Gerichtsbarkeit in den Besitzungen des Klosters Georgenthal, sie mögen liegen, wo sie wollen, in Wiesen, Weinbergen u. s. w." [Beck, S. 225]
  Hier erscheint der Zeuge Eckhart von Hochheim (an zweiter Stelle nach dem Vogt (des Klosters?)) zum zweiten Mal nach 1265 als dominus:

, worauf Biereye schon hinwies.

  Wenn Eckhart 1265 dominus genannt wurde, 1269 und 1271 nicht und ab 1278 wieder, dann kann das eigentlich nur bedeuten, dass es sich um zwei verschiedene Eckharts handelte. Und wenn, wie es die vorliegenden Urkunden nahelegen, ohne zu abseitigen Hypothesen greifen zu müssen, der Eckhart (I.) von 1265 als der Vater von Eckhart (II.) der nachfolgenden Dokumente betrachtet werden kann und man aufgrund der Urkunden zu Gottfried von Hochheim 1231/39 und Eckhart von Hochheim 1305 akzeptiert, dass die Familie begütert gewesen war, dann kann die Bezeichnung des Eckharts ab 1278 als dominus dahingehend gedeutet werden, dass sein Vater vor diesem Jahr und nach 1271 verstorben war und Eckhart (II.) das Erbe angetreten hatte.

171v.jpg mit 1,43 MB
2213 x 3167 bei 1.200 dpi
  Nach der Teilung der Käfernburger 1221 übernahm die Schwarzburger Linie die Vogteirechte am Kloster (1253), doch scheint sich Günther VI. der anderen Linie noch bis 1278 geweigert zu haben, seine Anteile abzugeben, was bedeutet, daß sich zu Eckharts (I.) Zeit als Vogt (1262-65) beide Linien die Rechte teilten, womit diese Verhältnisse, was Albrechts Idee der "Schirmvogtei" betrifft, endgültig geklärt sein sollten.

-(s. 1251, 1260, 1260/61, 1261, 1269, 1271, 1278)

1278 Mai - Eckhart (II.)
  Ein letztes Mal erschien Eckehardus miles de Hochheim

als Zeuge bei dem Verkauf einiger Hufe seitens zweier geistlicher Frauen, Mutter und Tochter, und deren Bruder (laut Beck, S. 311) Konrad, der auch als Magister des Klosters erscheint.
  Im Original ist das Wort vor Eckehardus verwischt, in der Kopie (Kopialbuch Bl. 139v) wird er als dominus bezeichnet:

nr95.jpg mit 1,65 MB
2819 x 2608 bei 1.200 dpi
  Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint, wird Eckhart als sachverständiger Zeuge zugegen gewesen sein, da das Dorf Uelleben zum einen zum Güterbesitz der Wangenheim gehörte (Wangenheim, S. 34) und zum anderen zu den sieben Dörfern gezählt wurde (IV, 1544), die bzgl. des Freiwaldes mit dem Kloster im Streit lagen.
  Bis 1305 wird Eckhart nun in keinem Dokument mehr genannt. Er dürfte jetzt um die 50 Jahre alt sein. Vielleicht war es an der Zeit, in den "Ruhestand" zu gehen und ein ruhigeres Leben an der Seite seiner Gattin zu führen. Sein Sohn Eckhart jedenfalls wird um 1278 als vollwertiger Bruder in den Orden der Predigerbrüder aufgenommen worden sein.

- (s. 1267)

1279 Oktober 31 und Dezember 2 - Friedrich
  In diesen beiden Urkunden wird bezeugt, daß Friedrich dem Kloster Volkenroda die genannten Güter übereignete. Aus den insgesamt fünf Dokumenten (drei zu 1267) läßt sich zumindest erschließen, daß Friedrich nicht unvermögend war und im Kontakt zum Zisterzienserkloster Volkenroda stand, welches bereits 1130 von der Gräfin Helinburgis von Gleichen gestiftet wurde, dem Jahr, in dem das Geschlecht mit der Burg Gleichen belehnt worden war. Die von Gleichen hatten übrigens auch die Vogteirechte über Erfurt inne, was sie dort nicht eben beliebt machte: "Wenn sie durch die Stadt ritten, hatten ihnen die Ratsherren die Pferde zu führen. Sie mußten sich dem Rat erst beugen, als ihre Schulden ins Unermeßliche wuchsen" [Ignasiak, S. 40]. Das aber nur am Rande.
  Etwa zu dieser Zeit dürfte Eckhart sein Grundstudium abgeschlossen haben.

- (s. 1275, 1285, 1287, 1290, 1292, 1292 (beide), 1292 (beide), 1292, 1293)

1284 Oktober 9 - Heinrich (d. Ä.)
  Zeuge dieses Verkaufs ist u.a. "frater Henricus dictus Hocheym commendator in Neylstedt" [Lampe, Nr. 401, S. 339].
  Heinrich der Ältere wird damit als siebter Komtur von Nägelstädt seit 1222 genannt, als Januar 26 der Deutsche Orden "ein Gut zu Nägelstedt mit dem Patronate, mit Ackerlande und Weide (...) bis an die Weide des Dorfes Illeben und der Stadt [Langen-]Salza" von "Probst und Kapitel von Mariengreden [zu Mainz]" "für 100 Mark Köllner Pfennige" erwarb (Dobenecker, II Nr. 1993). [Sommerlad, S. 224]
  Die Rolle des Deutschen Orden in Thüringen und bei der Eroberung des Ostens kann hier nicht weiter thematisisert werden, aber auf einen kleinen Aspekt will ich unter 1294 intensiver eingehen.

- (s. 1275, 1284, 1287, 1290, 1292, 1292 (beide), 1292 (beide), 1292, 1293)

1285 Januar 1 - Heinrich (d. Ä.)
  Es spricht für die Wertschätzung, die den exponierten Vertretern der Familie von Hochheim zuteil wurde, daß Heinrich vom Bischof von Samland in das frisch gestiftete Domkapitel zu Samland berufen wurde, auch wenn er dort wohl nie persönlich anwesend war (s. Anm. 1 bei Dobenecker).

- (s. 1275, 1284, 1285, 1290, 1292, 1292 (beide), 1292 (beide), 1292, 1293)

1287 - Heinrich (d. Ä.)
  In dieser Urkunde wird er als Provinzial der Provinz Thüringen genannt. Nach Sommerlad war er der zehnte seit 1235 (S. 213) und er führt dazu aus:
  "In das Landkomturamt wurden meist besonders tüchtige Ordensbrüder eingesetzt, die ihre Befähigung schon vorher als Komture erwiesen hatten" (S. 84). Allerdings bemerkt er dann: "Über die Herkunft der Landkomture in Thüringen läßt sich das eine klar erkennen, daß alle aus dem Adel stammten, und zwar in der Regel aus dem thüringisch-sächsischen. Doch bestehen davon natürlich Ausnahmen ..." (S. 85).
  Aus dem Adel scheinen mir die bisherigen Protagonisten der Familie nicht zu kommen, wobei natürlich darüber gestritten werden kann, wer zum Adel zu zählen ist und wer nicht. Bei Herquet zumindest zählen Sigfrid und Hermann, wovon wir einen der beiden als Heinrich des Älteren Vater betrachten können, im Register zur "Eintheilung C. Weltliche Personen. IV. Nobiles, milites." (S. 568), wobei er sich auf die Urkunden zu 1267 bezieht.
  Provinzial oder Deutschmeister oder Landkomtur der Deutschordensritter - Provinz Thüringen blieb Heinrich bis 1292 November 5, wo er das letzte Mal mit seinem Cousin, wie man annehmen darf, Heinrich dem Jüngeren zusammen in einer Urkunde erscheint, in der er diesen Titel trägt. Bereits 8 Tage später (1292 November 13) wird er als Komtur von Halle bezeichnet.
  Vielleicht geht Eckhart (s. 1286) zu dieser Zeit von Erfurt aus zum Generalstudium nach Köln.

- (s. 1290, 1292, 1292 (beide), 1292 (beide), 1294)

1288 August 18 - Heinrich (d. J.)
  Wenn es sich bei diesem frater Hinricus de Hogem um einen von Hochheim handelt, dann kann damit nur Heinrich der Jüngere gemeint sein, von dem wir damit die erste Nachricht als Bruder des Deutschen Ritterordens erfahren würden. Die erste Erwähnung datiert laut Lampe jedoch erst ins Jahr 1290.
  Etwa zu dieser Zeit dürfte Eckhart (s. 1289) zum Priester geweiht worden sein.

- (s. 1257)

1288 Dezember 24 - Konrad
  Zwar könnte hier über den von Henneberg (s. Waldenfels) ein Zusammenhang zum Kloster Georgenthal und damit zu Eckhart hergestellt werden, aber das erschiene doch sehr konstruiert. Wahrscheinlich ist es am vernünftigsten, ihn dem Hochheim bei Würzburg zuzuordnen (s. Albrecht).
  Dafür spricht auch eine Urkunde aus dem Jahr 1230, in der Hermann, Bischof von Würzburg von Otto dem Jüngeren, Graf von Botenlaube, für 4300 Mark Silber die Schlösser Hildenburg und Lichtenberg und folgende Ritterbürtige kaufte. Es folgt eine Liste von annähernd 70 Personen, von denen an letzter Stelle genannt wird: Richza von Hochheim und ihre Kinder. (Dobenecker, III, 139). Vielleicht war dieser Konrad ihr Enkel.

- (s. 1249, 1302, 1305)

1290 - Dietrich
  Biereye: "Hess hatte bemerkt, daß die Familie der Hochheime im Zusammenhang mit denen von Eschenbergen gestanden haben müssen, wurde doch geradezu ein Theodericus von Eschenbergen: dictus von Hochheim in einer Urkunde von 1290 genannt, daher sammelte er sämtliche irgend nur aufzutreibende Urkunden, in denen die beiden Familien vorkamen. Er fand ... über 60."
  Ich habe mich deshalb an das Archiv in Erfurt gewandt, wo der Nachlaß von Biereye aufbewahrt wird und gefragt, ob sich die von Heß gesammelten Urkunden dort befinden. Daraufhin wurde der Nachlaß gesichtet und es kamen einige Papiere, die nicht in Biereyes Handschrift geschrieben waren, zum Vorschein. 21 Schriftstücke in der Handschrift von Heß über den Zeitraum von 1267 bis 1569 liegen mir in Kopie vor, wobei es sich hauptsächlich um Abschriften von bereits gedruckten Dokumenten handelt. Eine Abschrift zu der von Biereye beschriebenen Urkunde zu 1290 befindet sich leider nicht darunter, wohl aber eine Liste der Besitzstände der Hochheimer von 1231 bis 1384 mit dem Eintrag zu 1290: "1 H. in Eschenbergen". Eine Abschrift zu 1302 führt als Zeugen Theodericus de Hochheim an und eine weitere zu 1305 Theodericus de Escheneberc. Im einzigen Eintrag bei Dobenecker tritt ein Dietrich von Eschenberga 1249 als Zeuge im Zusammenhang mit dem Kloster Georgenthal auf (III, 1765). Ob er hier auch dictus de genannt wird, läßt sich aus dem Regest nicht entnehmen. Im Register zum dritten Band wird er allerdings als "Herr", also begütert, bezeichnet.
  Da sich die von Biereye behauptete Urkunde, die Dietrich von Eschenbergen mit Dietrich von Hochheim in Verbindung setzen würde, zur Zeit nicht bestimmen läßt, bleibt diese Angelegenheit vorläufig ungeklärt.

- (s. 1275, 1284, 1285, 1287, 1292, 1292 (beide), 1292 (beide), 1292, 1293

1290 Februar 9 - Heinrich (d. Ä.)
  Hier zeugt Heinrich der Ältere in seiner Eigenschaft als Provinzial.
  In diesem Jahr beginnt Eckhart (s. 1290) sein Studium in Paris.

- (s. 1288, 1292, 1292 (beide), 1292 (beide), 1294)

1290 Oktober 14 - Heinrich (d. J.)
  Anmerkung von Lampe: "bis 1292 nachweisbar. Es muß sich hier um einen gleichnamigen Verwandten des Landkomturs Heinrich v. Hochheim handeln" (S. 424).
  Lampe, dem Mülverstedts Regest zu 1288 eigentlich vorgelegen haben müsste, hatte dieses entweder übersehen oder er konnte in dem de Hogem keinen Heinrich von Hochheim erkennen, der dann hier erstmalig erscheinen würde. Zwischen den beiden liegen damit immerhin 15 Jahre, in denen sie erstmalig frater genannt werden, was nicht bedeuten muß, daß Heinrich der Ältere auch 15 Jahre älter war als Heinrich der Jüngere.

- (s. 1288, 1290, 1292 (beide), 1292 (beide), 1294)

1292 Februar 12 - Heinrich (d. J.)
  Zu "Vol(c)mar als Pleban" schreibt Lampe: "1276 Nov. 29 wird ein Komtur V. im DOHause Nägelstedt u. 1278 Nov. 7 ein Priester V. genannt. Es handelt sich hier wohl nicht um die gleichen Personen" (S. 424).
  Aus dem Jahr 1292 liegen fünf Urkunden vor. In dieser hier erscheint Heinrich der Jüngere allein, in der nächsten und der letzten der Ältere allein und in den beiden dazwischen erfahren wir von beiden Heinrich zusammen.

- (s. 1275, 1284, 1285, 1287, 1290, 1292 (beide), 1292 (beide), 1292, 1293)

1292 Mai 8 - Heinrich (d. Ä.)
  Bierbach merkt dazu an: "Hochheim, Dorf, Kreis Erfurt". So in der gedruckten Fasung von 1930. Ich weiß nicht, wozu das Hochheim bei Wangenheim bei Gotha 1930 verwaltungstechnisch gehörte, aber aus dem Hochheim bei Erfurt kam Friedrich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht.
  Interessant ist noch eine Bemerkung von Sommerlad, die darauf hinweist, daß auch dieser Zweig der Familie nicht ganz unbelesen war: "Den ersten urkundlichen Hinweis über eine Bibliotheksgründung gibt eine Urkunde von 1291, nach der der Landkomtur von Thüringen dem Deutschordenskloster Zschillen einige Bücher überweist; auf dieser Bücherschenkung gründete sich wohl die dortige Ordensbibliothek" (S. 183).

1292 September 30 - Heinrich
  Hier und in der folgenden Urkunde sind die beiden Heinrich von Hochheim gemeinsam vertreten, was den Beweis dafür darstellt, daß es sich um verschiedene Personen handelt.
  Lampe schreibt dazu in der Anmerkung zu der vorausgegangenen Urkunde zu 1292 September 29: "Wir können wohl mit Recht annehmen, daß er [Helwig von Goldbach] den Streit mit dem Grafen Albert IV. v. Gleichen am 5. Nov. 1292 endlich beigelegt hat und Heinrich von Hochheim auf Befehl des Großmeisters die Komturei Halle gab, wo dieser schon am 13. Nov. urkundet." (S. 452)

1292 November 5 - Heinrich
  Lampe dazu: "Ob die Einigung tatsächlich stattgefunden hat, läßt sich nicht belegen, da keine Urkunde darüber vorhanden ist. Aber es wird auch nie weiter des Streites gedacht. Ich habe keinen Hinweis finden können, ob Graf Albert die Mühle wieder abbrechen mußte oder nicht. - (...) - Fraglich ist es auch, ob überhaupt Heinrich v. Hochheim zu dieser Zeit noch Landkomtur war. Da er schon am 13. Nov. als Komtur v. St. Kunigunde bei Halle erscheint, halte ich es für wahrscheinlicher, daß Helwig v. Goldbach, der ja schon als Beauftragter des Hochmeisters in Thüringen weilte, diese Angelegenheit geregelt hat" (S. 456/457).

- (s. 1275, 1284, 1285, 1287, 1290, 1292, 1292 (beide), 1292 (beide), 1293)

1292 November 13 - Heinrich (d. Ä.)
  Nach dem 5. Nov. hatte Helwig von Goldbach also das Amt von Heinrich dem Älteren übernommen. Dazu, daß Heinrich jetzt wieder als Komtur tätig ist, schreibt Sommerlad: "Wenn zu Landkomturen frühere Komture ernannt wurden, so ist der umgekehrte Fall gleichfalls nicht allzu selten, in dem ehemalige Landkomture von ihrer bisherigen Stellung zurücktraten und wieder die Verwaltung eines Hauses übernahmen, wie das auch für die Ballei Thüringen häufiger bezeugt ist" (S. 84/85). Und: "Gab ein Landkomtur seine Stelle auf, so erhielt er oft das Komturat eines kleineren Ordenshauses. Mancher ehemalige Landkomtur lebte später auch als einfacher Bruder in einem Konvent" (S. 82).

- (s. 1275, 1284, 1285, 1287, 1290, 1292, 1292 (beide), 1292 (beide), 1292)

1293 - Heinrich (d. Ä.)
  Eindeutig Heinrich der Ältere.
  Zwischen September 14 und Oktober 9 hielt Eckhart die Collatio in libros sententiarum in Paris (s. 1293).

(1293)
  In diesem Jahr werden der Waldenfels mit den Dörfern Tambach und Dietharz an das Kloster verkauft. Die Abschrift der Urkunde befindet sich im Schwarzen Kopialbuch des Klosters Georgenthal auf Blatt 127. Es hätte mich nicht gewundert, wenn Eckehard in seiner Eigenschaft als ehemaliger Vogt als Zeuge anwesend gewesen wäre. Leider findet sich jedoch laut schriftlicher Auskunft von Herrn Dr. Ruge, seines Zeichens wiss. Archivar am Thüringischen Staatsarchiv Gotha, vom 21.8.2002 kein Zeuge dominus Eckehardus de Hocheim zu diesem Datum.
  Als ich dies vor nunmehr gut sieben Jahren schrieb, ging ich noch davon aus, dass Eckhart (II.) die Tätigkeit als Vogt ausgeübt hatte. Wenn es aber, wovon ich jetzt ausgehe, sein Vater Eckhart (I.) war, dann ist dessen Nichtanwesenheit hier noch ein zusätzliches Indiz, da er vermutlich bereits vor 1278 verstarb. [2.2.09]

- (s. 1288, 1290, 1292, 1292 (beide), 1292 (beide))

1294 April 7 - Heinrich (d. J.)
  Alle Beteiligten und Fachkundigen scheinen aufgrund der Urkunde von 1285 davon auszugehen, daß es sich hierbei nur um Heinrich den Älteren handeln kann. Aber wieso ist er dann als Komtur von Nägelstedt bezeichnet, wo er doch vor kurzem noch in Halle war und Heinrich der Jüngere die Komtur in Nägelstedt inne hatte?
  Damit versiegen die Nachrichten über die beiden Deutschordensritter Heinrich von Hochheim. 11 Tage später hält Eckhart von Hochheim an der Universität zu Paris eine Osterpredigt und noch im selben Jahr sehen wir ihn als Prior des Dominikanerkonvents zu Erfurt und Vikar der Ordensprovinz Thüringen (s. 1294).

- (s. 1249, 1290, 1305)

1302 Februar 9 - Dietrich
  Auch wenn dieses Dokument hier nur in der handschriftlichen Fassung von Heß vorliegt (da mir Sagittar selbst zur Zeit nicht zur Verfügung steht), so lassen doch die gleichlautenden Bezüge darauf von Seiten Brückners, Gallettis, Becks, Biereyes und Albrechts darauf schließen, daß von dem Zeugen Dietrich von Hochheim die Rede ist.
  Interessant ist diese Urkunde zum einen, da es das einzige Mal ist, daß ein Dietrich von Hochheim genannt wird (was der Spekulation weiten Raum läßt), und zum anderen, daß er im Zusammenhang mit dem Kreuzkloster erscheint, also dem Kloster, dem der Eckhart von Hochheim (II.) mit seiner Gemahlin die Hufe im Buflebener Feld vermachte.
  Es bleibt offen, in welcher Beziehung dieser Dietrich zu dem Dietrich von Eschenbergen von 1249 und zu dem von Biereye angeführten Dietrich von Eschenbergen dictus de Hochheim von 1290 und zu dem Dietrich von Eschenbergen aus dem folgenden Dokument gestanden haben mag.
  In diesem Jahr befindet sich Eckhart (s. 1302) wieder in Paris und promoviert an der Universität zum Magister sacrae Theologiae.

- (s. 1249, 1290, 1302)

1305 November 12 - Dietrich
  Das Wesentliche dazu ist bereits unter dem vorherigen Dokument und zu 1290 gesagt. Interessant wäre vielleicht noch, daß Heß seine Abschrift aus einem Manuskript bezieht, daß noch nie gedruckt wurde und das anscheinend Kopien von Urkunden enthält, die nur dort verzeichnet sind.
  Eckhart (s. 1305) erfährt inzwischen bereits sein drittes Jahr als Provinzial der Ordensprovinz Saxonia.

14. - 16. Jahrhundert

  Wie bereits oben zu 1219 gesehen, datiert die nächste Urkunde mit Gyseler von Hochheim erst aus dem Jahre 1349, also über 20 Jahre nach Eckharts Tod. In den handschriftlichen Abschriften von Heß folgen zwei Dokumente von 1373 und 1377, einen Heinrich von Hochheim betreffend und dann die von Friedrich von Wangenheim schon angesprochene Urkunde zu 1382, in der Apel von Hochheim als Zeuge genannt wird, der "mit Genehmigung seiner Lehnherren, der Herren von Wangenheim und Einwilligung seiner beiden Söhne Fritz und Apel sein Burgmannsgut in Wangenheim", einen Siedelhof 1384 Oktober 2 "mit 3 1/4 Hufe Landes und 30 Acker Wald" dem Katharinenkloster in Eisenach "für 5 1/2 Mark" überließ. Interessanterweise heißen die Lehnherren ebenfalls Apel und Fritz von Wangenheim, wodurch m. E. auf eine ziemlich innige Verbindung zwischen den Wangenheimern und den Hochheimern geschlossen werden darf, die damit inzwischen seit über 160 Jahren bestand.
  1392 wird nochmal Gysele de Hocheym genannt, 1403 und 1414 Heinrich von Hochheim und schließlich erscheint Fritz von Hochheim als Lehnsmann in einem fürstlichen Lehnbrief für die Herren Wangenheim 1569 August 17.

Geschichten

Eschenbergen
  Das Dorf befindet sich nicht weit östlich von Hochheim entfernt ganz in der Nähe von Bufleben. Das Kloster war schon früh an dieser Gegend interessiert. So wurde ihm 1232 vom König Heinrich bestätigt, daß es ein Gut dort von Ludwig von Wangenheim geliehen hatte (III, 283). Insgesamt fünf Mal von 1260-69 trat ein Eckhart hierbei als Zeuge auf: im März 1260, 1260/61, April 1261, September 1263 und August 1269.
  Im März 1260 verkaufte die Samnung Göllingen sein ganzes Gehölz bei Eschenbergen (außer dem des Allodiums) für 42 Mark an das Kloster Georgenthal. Die Molschlebener vertraten die landgrafschaftliche Seite, der Scholastikus Ludwig erscheint häufig im Zusammenhang mit dem Kloster Hersfeld und der Bürger Heinrich war Vorsitzender des Landdings zu Warza.
  Ebenfalls im Jahre 1260 (oder eher 1261 - s.o.) erwarb das Kloster auch das Allodium. Dieser Verkauf wurde im April 1261 auf dem Landding zu Warza 'ratifiziert' und am 22. Juli 1261 vom Kloster Hersfeld bestätigt (III, 2920).
  Vor 1263 bestätigte ein anderer Eckehard, Pfarrer zu Eschenbergen, daß Kapelle und Allodium exemt (= von Verpflichtungen frei) gewesen seien (III, 3043) und im Juni 1263 bestätigte u.a. der Vizeprobst von s. Severi zu Erfurt, daß der ehemalige Pfarrer von Eschenbergen eben dies unter Eid ausgesagt habe (III, 3079). Das Gehölz war aber nicht frei von allen Rechten, weshalb die Gebr. v. Gleichen sich 1265 ihre Gerechtsame für weitere 10 Mark abkaufen ließen (III, 3290). Damit schien diese Angelegenheit erledigt zu sein, bis 1268 der Dechant und Konvent von Göllingen bestätigten, daß ihr Streit mit dem Kloster Georgenthal vor Zeugen beigelegt sei (IV, 268).
  Das aber die Angelegenheit bzgl. des Allodiums und der Kapelle noch lange nicht ausgestanden war, erfahren wir aus einer Urkunde vom 5. Dezember 1268, in der 2 Äbte und 2 Dechanten von 4 Kirchen und Klöstern zu Erfurt zwei Dokumente vidimieren, aus denen hervorgeht, daß es zu einem Streit zwischen den Bauern von Eschenbergen mit dem Kloster Georgenthal wegen der Kapelle gekommen war (IV, 255). Das Kloster wollte einen Bruder dort einsetzen, was am 11. Oktober 1263 (III, 3111) den Streit entzündete und am 12. Juni 1268 (IV, 192) wiederholt bekräftigt wurde, woraufhin sich das Kloster am 4. November 1268 vom Erzbischof von Mainz höchstamtlich versichern ließ, das der Klosterbruder den täglichen Gottesdienst versehen sollte und es selbst für Lichter und Schmuck zu Ehren der Jungfrau Maria sorgen wolle. Wobei Werner, der Erzbischof, es sich nicht nehmen ließ, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß da ja auch noch gewisse Abgaben zu leisten wären (IV, 239).
  An eben diesem 5. Dezember bezeugte Eckehard, Erzpriester und Pfarrer zu Eschenbergen (derselbe, der fünf Jahre zuvor ehemaliger Pfarrer genannt worden war), daß das Allodium und die Kapelle vom Kloster von v. Wangenheim käuflich erworben und die Kapelle exemt sei (IV, 256) und bestätigte noch einmal, daß die im Bezirk seiner Parochie gelegene Kapelle exemt und jedermann ihr und dem Klosterhof, den Georgenthal in Eschenbergen erbaut hatte, Zuwendungen machen dürfe (IV, 257).
  Georgenthal wollte hier offensichtlich eine Dependance eröffnen und das durchaus als langfristiges Ziel, wenn es Allod und Kapelle nebst Hufen bereits seit 1232 geliehen hatte.
  Es fing auch an, einen Klosterhof zu bauen, aber als es sich um 1262 die Besetzung der Kapelle aneignen wollte, wehrten sich der Weltgeistliche und "seine" Bauern, wobei Ersterer anscheinend 1263 seines Postens enthoben worden war. Es sieht so aus, als würde Georgenthal im Dezember 1268 mit aller Gewalt und Macht und dem Recht gewinnen. Doch die Geschichte ging noch weiter. Zum Datum August 1269 (IV, 376/77) finden sich zwei merkwürdige Einträge im Schwarzen Kopialbuch des Klosters, die Dobenecker in umgekehrter Reihenfolge abdruckte. Zunächst wird vom landgräflichen Marschall Hellwig u.a. durch Befragung des fachkundigen Eckehard von Hochheim festgestellt, daß es nie einen "Waltkorn" genannten Zins gegeben habe und Landgraf Albrecht entscheidet daraufhin, daß er das Kloster von eben diesem Zins (den es nie gab) befreien müsse. Also glaubte er entweder den Zeugen nicht oder er wollte das Kloster gegen alle Eventualitäten absichern.
  Leider geht aus diesen beiden Einträgen nicht hervor, wer von dem Kloster gefordert hatte, es solle diesen Zins bezahlen. Aber anscheinend hatte die Strategie Erfolg, Georgenthal mit zur Not willkürlichen Behauptungen mürbe zu machen, denn sechs Jahre später, am 20. April 1275, genehmigte Werner, der Mainzer Erzbischof, der vom 19. - 23. April in Erfurt weilte, dem Kloster Georgenthal die Bitte, die Kapelle zu Eschenbergen durch einen geeigneten Weltgeistlichen verwalten zu lassen (IV, 1162), d.h. es kapitulierte.
  Das dürfte ein Fest in Eschenbergen gewesen sein, wie es Eckehard, der Erzpriester und Pfarrer Zeit seines Lebens nicht vergessen haben wird. Von den Bauern, freien wie unfreien Leuten ganz zu schweigen und nicht zuletzt zum Danke desjenigen, oder derjenigen, die den "Waltkorn" erfand... Und damit ist diese Geschichte hier wirklich zu Ende.

Freiwald
  Der Freiwald befand sich, wie der Name schon sagt, seit alters her im Besitz von sieben Dörfern, die ihn markgenossenschaftlich nutzten und frei über das Holz verfügen konnten. Das änderte sich mit der Gründung des Klosters Georgenthal, wobei ihm als Besitz u.a. der "tota silva Louba" übereignet wurde. Nun war der Freiwald aber Bestandteil des "ganzen Waldes Louba" und Graf Sizzo von Käfernburg hatte eigentlich kein Recht, diesen Teil 1143 mitzuvermachen. Anscheinend kümmerte sich das Kloster über ein Jahrhundert nicht weiter um den Freiwald; jedenfalls erzählt kein Dokument von irgendeinem Streit, zumindest nicht bis 124(7). In diesem Jahr bestätigte Beatrix, die Witwe Heinrich Raspes, daß ihr Gemahl dem Kloster den Freiwald restituiert habe, und zwar in der Angelegenheit "versus Ulmam". Restitution bedeutet wiederherstellen, wiedererrichten, d.h. dem Kloster war vorher der Freiwald einmal entzogen worden, und zwar ebenfalls von Heinrich. Wann das geschehen sein soll, ist unbekannt. Anscheinend hatten die sieben betroffenen Dörfer, vielleicht vertreten durch jenen Ulmam, gegen das Kloster geklagt und daraufhin von Heinrich Recht bekommen. Warum er aber dann (ohne eine Urkunde darüber anzufertigen), dem Kloster den Wald wieder zurückgab, ist ebenfalls unbekannt. Vielleicht spielten die 24.000 Mark eine Rolle, die er vom Papst für seine Gegenkönigschaft erhalten hatte. Nun gaben die Dörfer aber weiterhin keine Ruhe, weshalb das Kloster es für notwendig befand, sich den Besitz des Waldes am 27. Mai 1270 mit ausdrücklicher Beschreibung der Grenzen von Landgraf Albrecht zu Erfurt bestätigen zu lassen (IV, 505), was dieser dann am 3. April 1271 noch einmal betonte. Dass mit der Strafandrohung in Höhe von 100 Mark die 7 Dörfer gemeint waren, steht wohl außer Frage. Aber sowohl hier wie bei der Geschichte mit dem Waltkorn scheint dem Kloster das landgräfliche Votum wenig genutzt zu haben, denn sieben Jahre später, am 15. Juli 1278 kam es zu einem Vergleich in Mittelhausen vor dem obersten thüringischen Landgericht. Dort hatten die Dörfer wohl geklagt und - nicht anders als heute - die Richter dem Kloster nahegelegt, sich zu vergleichen.
  Den 7 Dörfern, "welche in dem Walde, über den Streit war, Gemeinschaft haben sollen", wurden weitgehende Rechte zugestanden mit dem Ergebnis, daß das Kloster und die Dörfer als nahezu gleichberechtigt erschienen und von einem ausschließlichen Eigentum des Klosters nicht mehr die Rede war (IV, 1544).
  Wie schon bei dem Streit um die Kapelle zu Eschenbergen mußte sich das Kloster bei dem Versuch, alteingesessene Rechte zu okkupieren, geschlagen geben. Und in diesem Fall sollte es bis 1458 dauern, bis das Kloster in einem neuen Vertrag bessere Bedingungen für sich aushandeln konnte. Und erst 1503 konnte es den Wald als sein Eigentum bezeichnen, wodurch den Dörfern nur noch ein "bestimmt abgegrenztes dingliches Nutzungsrecht" verliehen wurde [Heß, S. 296). Damit aber war das Maß dann voll. Das Kloster überlebte noch 22 Jahre. Nach 1525 fiel der Wald an die Landesherrschaft und es sollte bis zum 2. Dezember 1650 (erneuert 1675) dauern, bis es "den 7 Ortschaften auf vielfältige Vorstellung" gelang, "wieder zur Ausübung ihrer alt hergebrachten Gerechtsame zugelassen zu werden." [Beck III, 1, S. 251]

Georgenthal
  1143 beurkundete Heinrich, Erzbischof von Mainz, daß Sizzo (III.), Graf von Käfernburg, das Kloster gegründet und mit seinem Verwandten Eberhard als Abt besetzt habe (I, 1459). Ein Jahr später nahm König Konrad III. es unter seinen Schutz (I, 1482). Der Gründungsort, Asolveroth, war von Sizzo strategisch gut geplant worden: er befand sich gerade 4 km vom Kloster Reinhardsbrunn entfernt auf einem Berg. Er verhinderte dadurch, daß sich die ludowingischen Landgrafen mittels des von ihnen gestifteten Benediktinerklosters weiter nach Süden auf sein Gebiet hin ausbreiteten, wobei ihm zusätzlich helfen sollte, daß sich Zisterzienser und Benediktiner nicht gerade grün waren. Der vehemente Protest letzterer ließ auch nicht lange auf sich warten und so wurde das Kloster kurz darauf ins Tal verlegt, wodurch sich der Abstand zu Reinhardsbrunn auf immerhin 6 km verlängerte. Ebenso kam es auch zu Auseinandersetzungen mit dem alten Kloster Hersfeld, die dann letztendlich 1218 beigelegt wurden. [Baethcke, S. 11]
  Der gestiftete Besitz 1143 umfaßte nach Berechnungen von Stühler eine Fläche von 7191 ha, worin allerdings 959 ha enthalten waren, die nicht den Käfernburgern gehörten. Infolgedessen mußte sich das Kloster noch über 150 Jahre später mit berechtigten Ansprüchen anderer Eigner auseinandersetzen (s. a. Freiwald). Durch weitere Zukäufe der Dörfer Rekkers (1152), Herrenhof (1168), Catterfeld (s. 1195), Gräfenhain (1230), Vitzerod (1232), Tambach - Dietharz (s. 1293), Hohenkirchen (1305) und Schönau verfügte das Kloster 1335 über 10946 ha oder rund 109 qkm zusammenhängendem Gebietes ohne alle anderen umfangreichen Erwerbungen (wie z.B. Eschenbergen), was immerhin fast ein Dreizehntel der Fläche des späteren Herzogtums Gotha ausmachte. [Stühler, S. 94/95]
  Georgenthal gehörte zu den fünf großen Klöstern, die innerhalb weniger Jahre in Thüringen gegeründet worden waren: Volkenrode (1130), Walkenried (1132), Pforta (1133) und Sittichenbach oder Sichem (1141). Über hundert Jahre später gesellten sich noch 13 Nonnenklöster dazu, von denen nur das Kreuzkloster zu Gotha genannt werden soll, das 1251 von Heinrich Sezzephant von Siebleben und Burchard von Lura gestiftet worden war. Die Kirche St. Crucis wurde 1279 feierlich eingeweiht. Natürlich lagen alle unter der Superiorität der Männerklöster.
  Neben den ländlichen Besitzungen belegte das Kloster auch feste Punkte in den umliegenden Städten, was mit großen Befreiungen von Lasten einherging. So gab es seit 1217 den Georgenthaler Freihof in Erfurt. Bis zur Mitte des 14. Jhs. verfügte es über sechs Curien in Erfurt, zwei in Arnstadt, sieben in Eisenach und 18 in Gotha. [Stark, S. 312/13]
  Als um 1380 absehbar wurde, daß Günther von Käfernburg, der letzte seines Geschlechtes, ohne Nachkommen sterben würde und damit das Patronat der Stifterfamilie über das Kloster erlöschen würde, legten die Mönche ein Kopialbuch an, in dem sie alle Dokumente, die besonders den Besitz des Klosters betrafen, abschrieben, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein. Diese schrieben sie in der Reihenfolge ab, in der sie ihrer habhaft werden konnten, womit sich erklärt, warum sie keine durchgehende Chronologie einhalten konnten. So findet sich z.B. die Kopie der Urkunde von 1251 (den Eckehard de Hocheim de Tambach betreffend) auf den Seiten 125v/126r, wogegen die Seite 40v bereits die Kopien von 1260 aufweist. Dieses Buch wird das Schwarze Kopialbuch genannt. Ein weiteres, das Rote Kopialbuch, wurde noch 1523 angelegt, zwei Jahre vor der Zerstörung und Auflösung des Klosters.
  Während die Zisterzienser in der Folgezeit mächtiger wurden, büßten die benediktinischen Klöster immer mehr ihrer Herrlichkeit ein. Aber schließlich änderten sich die Zeiten und die beiden Klöster Georgenthal und Reinhardsbrunn wurden um Ostern im Jahr 1525 von aufständischen Bauern zerstört und nicht wieder aufgebaut. Die geflohenen Mönche fanden zunächst im Georgenthaler Hof in Erfurt Unterschlupf, bis sie am 1. Mai 1525 im Augustinerkloster zu Gotha untergebracht wurden. Von den Bauern wurden sechs gefoltert und zwei hingerichtet. [Beck III, 1, S. 237-239]

Tambach
  Wann das Dorf gegründet wurde, ist unbekannt, aber man kann die Anfänge im 12. Jahrhundert vermuten. Daß es bei der Gründung Georgenthals nicht erwähnt wurde, bedeutet nicht, daß es noch nicht bestand. Erstmalig wird es in einer Urkunde Friedrichs II. (laut Dobenecker einer Fälschung) zu 121[4] erwähnt. Tambach bezeichnet nicht nur den Ort, sondern auch einen Bach, Tammich genannt und den westlich gelegenen Wald. Es liegt an der Straße von Gotha südwestlich über Georgenthal nach Schmalkalden. Hier fließt die Spitter in die Apfelstädt, die - zwischen Tambach und Dietharz, durch Georgenthal, Wechmar und Apfelstedt hindurch - südlich von Erfurt sich mit der Gera vereinigt. Hier befand sich auch seit unbekannten Zeiten die Burg Waldenfels, eine Zoll- und Geleitstation, bestehend aus einem Turm und einem Wohngebäude, um die herum sich wahrscheinlich die Siedlungen entwickelten, die als Waldenfels - Tambach - Dietharz immer zusammen genannt und auch 1293 gemeinsam an das Kloster verkauft wurden (allerdings ohne Zoll- und Geleitrecht). Um 1246 war das "Unterdorf" am Zusammenfluß von Spitter und Apfelstädt noch unbebaut, es gab nur im "Oberdorf", wo die Tammich ihr Tal verläßt, einige kleinere Höfe. Ab diesem Zeitpunkt kam es zu weiteren Ansiedlungen, besonders auf den Gebieten des Klosters. Das rasche "Emporblühen erklärt sich zunächst aus einem in damaliger Zeit weitgehenden Entgegenkommen des Klosters Georgenthal für die neuen Ansiedler, welche nicht nur die den jungen Ort umgebende Flur, sondern auch einen ansehnlichen Wald zur Nutzung als Gemeindegut erhielten, dafür andererseits die Verpflichtung zu gewissen wiederkehrenden Leistungen an Geld, Früchten und persönlichen Diensten übernahmen. (...) Die Ortsbewohner wurden als 'cives', Bürger betrachtet, daher auch, wie z.B. 1251, als Vertragszeugen herangezogen." [Hering, S. 7]. Eine gemeinschaftlich genutzte Kirche stand in Dietharz, weshalb die Tambacher den Dietharzern einen "Wachszins" entrichteten.

Waldenfels (s.a. Galletti)
  "Die erste Kunde vom Waldenfels stammt aus dem Jahre 1262, das Diplom ist aber sonderbarer Weise gründlich mißverstanden worden", so Heß in der ausführlichsten Untersuchung bisher zum Sachverhalt (von 1914), und weiter heißt es: "Der Schaden ist alt und rührt offenbar vom Schreiber des sogenannten roten Georgenthaler Kopialbuches her, der die Urkunde folgendermaßen rubriziert hat: 'Eine Vorschreibung Graf Hermanns von Henneberg, dem Kloster Georgenthal gegeben über 53 Mark an einem Gehülze nahest bei dem Kloster gelegen und daß er dem Kloster das Schloß Waldenfels abgekauft', (..)". "Dieses schlechte Deutsch hat Otto in seiner Thurinigia sacra in gutes Latein übersetzt und nun haben fast alle Forscher bis in die Neuzeit hinein als feststehend angesehen, daß das Kloster Schulden halber sein Schloß Waldenfels habe verkaufen müssen."
  Heß weiter: "Von dieser Inhaltsangabe ist nur richtig, daß Graf Hermann von Henneberg zu seinem Seelenheile und um teilhaftig zu werden der in der Ewigkeit zu erwartenden göttlichen Belohnungen der Gebete und Bußübungen der Mönche von Georgenthal - dem Kloster 53 Mark überwiesen hat, die dem gräflichen, nahe am Kloster gelegenen Wald entnommen werden sollen. Dann aber heißt es: Dem Kloster seien einige Machthaber (potentes), namentlich der jüngere von Frankenstein, verschuldet gewesen und deshalb gemahnet worden. Da habe nun der Graf - offenbar hatten das die Schuldner übel genommen und den mahnenden Gläubiger bedroht - sowohl um den vielen auf der öffentlichen Straße verkehrenden Leuten die Wohltaten des Friedens zu sichern, als auch zum Nutzen und Schutz des Klosters, dem er, der Graf, ja benachbart sei und um es ferner vor jeder Gewalttat zu bewahren - den Waldenfels gekauft - castrum emimus Waldenfels. Weiter erklärt er sich auf dringendes Bitten des Klosters bereit, von dessen Aussenständen 60 Mark [das war, nicht zu vergessen, eine Menge Geld] in der Weise zu übernehmen, daß das Kloster im gräflichen Walde Hölzer in diesem Walde schlagen und verkaufen lasse, wodurch die Schuldner (also die potentes), ihrer Verpflichtung ledig sein sollten. - Die Urkunde ist in Schmalkalden anno 1262 ausgestellt worden. Unter den Zeugen stehen an erster Stelle Ludwig von Frankenstein und dessen Sohn Heinrich." [Heß, S. 61/62].
  Außerdem zeugten zwei Brüder von Wasungen, Heyno und sein Bruder und der Schultheiß (Bürgermeister) von Schmalkalden (s. III, 3027). Das genaue Datum ist nicht bekannt.
  Hermann kaufte den Waldenfels also nicht vom Kloster, sondern zum Schutze des Klosters. Und als Vogt wurde Eckehard von Hochheim eingesetzt, der dieser Tätigkeit bis spätestens Juni 1265 nachging, also maximal dreieinhalb Jahre, wobei weder bekannt ist, wann er das Amt antrat noch wann er es wieder abgab.
  Der Waldenfels war wichtig als Zoll- und Geleitstation. Wie lange die Burg da schon stand, vermochte keiner zu sagen, sie soll aber "nach Aussage mancher dereinst zum Frankenlande gehört haben", wie der Markgraf Hermann von Brandenburg am 6. April 1302 schrieb. Die Frage, von wem denn der Hermann von Henneberg die Burg wohl erworben habe und warum kein Preis dafür angegeben sei, führte Heß zu den Grafen von Berka, ein Geschlecht, von dessen letztem Vertreter Dietrich man 1272 zum letzten Mal hört. Ob Heilwig das noch miterlebte (s. 1251), ist unbekannt. Ihr letzter Eintrag stammt von 1252 Juli 7.
  Der Besitz der von Berka wurde zunächst treuhänderisch unter verschiedenen Geschlechtern aufgeteilt und ging dann im Laufe der Zeit in unterschiedliche Hände über, aber man darf annehmen, daß auch vor 1272 kräftig am Erbe gezogen wurde. So scheint es also sinnvoll, mit Hess zu vermuten, daß Hermann von Henneberg die Burg aus dem Besitz der von Berka vorübergehend auslöste:
  "Die Urkunden [von 1302] gestatten den Schluß, daß die hennebergische Besitznahme von 1262, da sie nicht einmal erwähnt wird, nur vorübergehend war und auf einem inzwischen durch Rückzahlung aufgehobenen Wiederkaufs- oder Verpfändungsgeschäft beruht hat." [Heß, S. 68].
  Das ganze Dokument spricht von einem Notfall. Die von Frankenstein hatten wohl Unheil angerichtet (und sich vielleicht in der Burg niedergelassen), so daß hier jemand eingreifen mußte, der mächtig genug war, die augenblicklichen Interessen - sprich Ruhe und Frieden - durchzusetzen. Da aber die Henneberger nicht eigentlich in der Region präsent waren, sprich: sie waren jenseits des Rennsteigs angesiedelt, suchte man nach einer Person, die anscheinend integer genug war, die Tätigkeit eines Vogts vorübergehend wahrzunehmen, und die Wahl fiel auf Eckhart von Hochheim. Vorübergehend deshalb, weil Hermann von Henneberg seinen Vogt im Juni 1265 als Nachfolger Eckharts vorstellte.
  Den weiteren Verlauf dieser verworrenen Geschichte (die von Heß sehr ausführlich dargestellt wird), will ich in Kurzform erzählen: 1286 wird der Ritter Heinrich von Mellingen Eigentümer des Schlosses und seines Turmes genannt (IV, 2590), in dessen Besitz er laut Heß wahrscheinlich durch das berkaische Erbe gelangt war, die wiederum weitläufig verwandet waren mit den Hennebergern (anscheinend hatten die von Mellingen wahrscheinlich nach 1272 die Burg von Hermann von Henneberg übernommen). Die Urkunde befindet sich im schwarzen Kopialbuch auf derselben Seite, wo auch folgendes Dokument abgeschrieben wurde:

  In der auf Burg Waldenfels von Heinrich von Mellingen ausgestellten Urkunde vom 26. September 1293 heißt es: "Die Burg ist bisher im ungestörten, rechtmäßigen Besitz des Verkäufers gewesen, sie wird dem Kloster Georgenthal mit allem Zubehör, nämlich den beiden Dörfern Tambach und Dietharz, dem anliegenden Walde einschließlich dessen Grund und Boden, Wiesen, Weiden, Fischereien, bebauter und unbebauter Länderei und allem, was sonst noch dazu gehört, für 300 Mark üblicher Silbermünze zum ewigen Besitze mit Zustimmung des Verkäufers Sohn Beringer, seiner Brüder Hermann und Günther und aller sonstigen Erben verkauft. Als Vertragszeugen sind genannt der Ritter Dietrich von Wechmar und die Brüder Hermann und Günther von Mellingen." [Heß, S. 64/65]

  Mit dem 5. Oktober 1302 erfahren wir aus einem Brief, der im Georgenthaler Hof in Erfurt in deutscher Sprache abgefaßt wurde, daß Heinrich dem Kloster 100 Mark der Kaufsumme zu seinem Seelenheil (und weiteren Verfügungen) erließ und daß es "das Haus zu Waldenfels" mit allem Zubehör, Recht und Nutzen, aber ohne den Zoll und das Geleite, für 300 Mark gekauft und daran 200 Mark bezahlt hatte. [Heß, S. 65]
  Am 31. Oktober 1293 bestätigte Landgraf Albrecht mit seinen Söhnen den Verkauf, am 16. Februar 1294 sein Sohn Dietrich allein und am 29. November 1299 wieder die ganze Familie. Weiterhin verzichteten die Brüder von Kranichfeld am 29. Juni 1300 auf alle Rechte wie auch die Herren von Stotternheim, die ihre Ansprüche an den Landgrafen abtraten, der sie wiederum am 20. März 1301 dem Kloster erließ. Nicht so einfach abzuspeisen war Markgraf Hermann von Brandenburg (es soll zu Gewalttätigkeiten gekommen sein), Enkel von Poppo VIII., von dem er 1291 den coburgischen Besitz der Henneberger geerbt hatte. Am 5. Januar 1302 (ratifiziert in zwei Urkunden vom 6. und 29. April des Jahres) wurde vereinbahrt, daß das Kloster ihm 60 Mark in Raten zu zahlen habe: "Ist das geschehen, so gilt der Kauf als genehmigt, das Eigentums- und Lehnsrecht geht auf das Kloster über und der Markgraf verzichtet auf jedes Recht und auf jede Aktion, welche ihm wegen des Schlosses und der zugehörigen Güter zustanden. Ein letztes Opfer mußte das Kloster 1309 bringen: Beringer von Mellingen, der Sohn Heinrichs, erpreßte noch 20 Pfund Pfennige für Rechtsansprüche, die er nachträglich geltend machte, obschon er den Verkauf von 1293 genehmigt hatte." [Heß, S. 66-68]
  "Endlich bestätigt Landgraf Friedrich dem Kloster den Besitz von Waldenfels, Tambach und Dietharz auf Grund der Bestätigung Landgraf Albrecht's vom Jahre 1293 (1354, in die beatae Virginis Dorotheae)." [Beck III, 1, S. 110]
  Wie man sieht, war es nicht einfach, diese Burg zu erwerben, was in Anbetracht des schon damals nicht bekannten Alters der Burg und der unklaren Besitzverhältnisse nicht weiter verwundert, vor allem, als sie ja nicht nur mit den beiden Dörfern verbunden war, sondern auch eine wichtige Einnahmequelle als Zoll- und Geleitstation darstellte, ein Regal, daß Landgraf Albrecht allerdings nicht aus der Hand zu geben gedachte.

von Wangenheim
  Ludovicus de Wangenheim (1133) ist der erste urkundlich belegbare Ahne des Geschlechtes, das seit somit fast 900 Jahren existiert und heute noch frische Triebe hervorbringt (s. Googles "ungefähr 81.700" Treffer) (Zur Genealogie s. Galletti). Im 13. Jahrhundert sind sie sowohl an der Seite der Landgrafen zu finden (ein Ludwig begleitete den Landgrafen Ludwig IV. auf dem 5. Kreuzzug und dessen Überreste zurück nach Thüringen), als auch gelegentlich an den Höfen der Könige und Kaiser (z.B. an dem Friederich II.). Ihre Geschäftstätigkeit war recht rege und umfangreich, wie einige Verkäufe an das Kloster Georgenthal belegen. Heute erscheinen sie unter der Rubrik "herrschaftliche Häuser".
  Nach den Zusammenstellungen des Mönchs Eberhard aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts hatte das Stift Fulda im 11. Jahrhundert die Dörfer Tüngeda, Wangenheim und Hochheim (Haholtesheim) erworben, was von einem Waltrih de Wangenheim veranlaßt worden war.
Quelle: Walrab Frhr. von Wangenheim, Genealogie der Freiherren von Wangenheim, Privatdruck der Familie, Braunschweig 1953 [17.08.05]
  Dieser Eintritt in die Ministerialität des Stiftes bedeutete vor allem Schutz für die Wangenheimer, da Grenzverletzungen an der Tagesordnung waren, wodurch ihre Besitzrechte jedoch nicht angetastet wurden.
  Witzel listet 12 Urkunden von 1131 (?) bis 1212 zu Fulda, wobei er in der Anmerkung zum letztgenannten Datum bemerkt:
  "Die Wangenheimer erscheinen in der Folge als landgräflich(-)thüringische Ministerialen. Ludwig wird 1236 nur noch als Fuldaer Getreuer erwähnt (Dob. III, 636). Sie stehen also nur noch in einem Lehnsverhältnis zu Fulda." [Witzel, S. 229 Anm. 1056]
  Die nächste Eintragung betrifft das inzwischen wohlbekannte Dokument zu c. 1219, danach folgen weitere 14 Dokumente bis 1278, wo bei einigen ein Ekehardus zeugt.
  "In einen derartigen Ministerialitätsverband zu geistlichen Stiftungen traten nun bekanntlich ebensowohl Mitglieder des Adels als gemeine Freie, und diese Ministerialität beeinträchtigte die sonstigen Verhältnisse des Dienstmanns in seinen Rechten gegen Dritte nicht. Namentlich aber zeigen die Fuldaschen wie die Hersfelder Traditionen ausserordentlich viele Beispiele, dass selbst mit der Gaugrafengewalt ausgestattete Familien in Ansehung ihrer Personen und Güter in derartige Abhängigkeits - Verhältnisse traten, wie wir denn z.B. die Grafen von Gleichen in Beziehung auf Ohrdruf u. s. w. und die Grafen von Kefernburg hinsichtlich Arnstadt in solchen Beziehungen zur Abtei Hersfeld finden." [Wangenheim, I S. 11/12]
  In diesem Jahre 1219 verkaufte Ludwig von Wangenheim dem Kloster Georgenthal auch seine Besitzungen zu Uthensberg, aus 31 1/2 Hufen und 10 Ackern Weinbergen mit einigem Buschholze bestehend, erb- und eigenthümlich. [Wangenheim II, S. 30, Regeste Nr. 32]
  Dazu merkt Friedrich von Wangenheim in einem Satz von rekordverdächtiger Länge an:

  "Das Gut zu Uthensberg erscheint danach als eine bedeutende Besitzung, wie denn auch der dem Kloster-Georgenthal aufgelegte, an das Kloster Allendorf jährlich zu entrichtende Zins von 7 Mark Silbers auf den nicht geringen Umfang und die Einträglichkeit desselben schliessen lässt. In einem in Brückner's Kirchen- und Schulstaat (Theil II Stück IV p. 21) abgedruckten, nach der Säcularisation aufgenommenen Georgenthaler Güter-Verzeichnisse finden wir noch 9 Hufen Landes zu Utensberg im Besitze des Klosters und ebenso 7 Höfe zu Utersberg. Ist dieses Uthensberg nun derselbe Ort mit Wutensberc, welches der Abt von Fulda zwischen 1166 und 1170 dem Boppo von Sonneborn in lebenslänglichen Niessbrauch gab (vide oben Regeste 18) und bezogen sich die Ansprüche, welche Sigebodo von Frankenstein 1187 auf die Erbschaft des Hartung von Sonneborn erhob, und welche durch Einräumung des lebenslänglichen Niessbrauchs von Seiten des Stifts Fulda damals beseitigt wurden (vide Regeste 22), mit auf diese Güter zu Wutensberc oder Utensberg, oder war vielleicht Boppo von Sonneborn oder später Sigibodo von Frankenstein gar nicht in den Besitz dieser Güter gekommen oder hatten sie ihn an das Wangenheim'sche Geschlecht herausgeben müssen, weil Ludwig von Wangenheim Eigenthums - Ansprüche daran geltend machte, und verkaufte Letzterer etwa diese seine Eigenthumsrechte gerade wegen der von Fulda an den Gütern erhobenen Ansprüche an das Kloster Georgenthal, welches denn anscheinend zwar in den Besitz der Güter getreten, aber in fortdauernde Streitigkeiten darüber mit Fulda und dieses wieder mit den Frankensteinern verwickelt war, welche 100 Jahre später durch den in der Urkunde von 1306 enthaltenen Vertrag dahin geregelt wurden, dass zwar weder das Stift Fulda noch das Frankenstein'sche Geschlecht Nutzungen von diesen Gütern erhielt, dagegen aber dem von den Frankensteinern unter ihrem Schlosse Frankenstein gestifteten Kloster Allendorf eine jährliche Rente von denselben zugewendet wurde? Alles dies bleibt dunkel, und lassen sich darüber nur Vermuthungen aufstellen." [Wangenheim II, S. 31/32]

  Vielleicht war ja der angesprochene Streit zwischen den Klöstern Georgenthal und Fulda der Grund dafür, daß diese Urkunde nicht in das Kopialbuch Georgenthals aufgenommen wurde.
  Die Wangenheimer verfügten über Besitz und das Kloster über Geld. Es wäre schön, wenn die Rechnungsbücher des Wangenheimerschen Kämmerers oder der Mönche, die für den Haushalt Georgenthals verantwortlich waren, überliefert worden wären. Aber auch so kann man zumindest konstatieren, daß es bei den Geschäften zwischen von Wangenheim und Georgenthal manchmal um Summen ging, die nur um eine Zehnerpotenz unter den durchschnittlichen Zuwendungen der Päpste standen.
  Heute würde man wahrscheinlich sagen: die Wangenheimer mischten im oberen Mittelfeld mit. Sie wußten, wie man Besitz zu Geld macht. Das haben sie anscheinend nicht verlernt (s. Duken & v. Wangenheim AG ).
  Es sei noch darauf hingewiesen, daß Ludwig IV. (1242-1299), Stammvater des Stammes Wangenheim und Lehnsherr des Eckhart von Hochheim, Vater dreier Söhne und fünfer Töchter, eine derselben, Helwigis, zu ihrem Eintritt in das Zisterzienserinnenkloster Heiligkreuz zu Gotha 1299, (Freitag vor Invocavit) zwei Höfe in Aschera mitgab. [Wangenheim, S. 199/212]
  Das ist auch die letzte Urkunde zu dem Thema. Man darf aber davon ausgehen, daß sechs Jahre später sich auch Schwester Helwigis unter den Nonnen befand, die bei der Verlesung des "Principiums" 1305 in Gotha ebenso wie Meister Eckhart anwesend waren. Es spricht für die enge Verbundenheit des Eckhart von Hochheim (II.) und seiner Frau mit der Familie von Wangenheim, daß sie ihr Jahrzeitgedächtnis von den Nonnen zu Sankt Crucis und nicht von den Georgenthaler Mönchen gelesen haben wollten.

Zusammenfassung

  Soweit also sämtliche Urkunden, Regesten, handschriftliche Abschriften und Hinweise, deren ich zu der Familie von Hochheim habhaft werden konnte. Dabei stellte sich heraus, daß im wesentlichen von zwei Zweigen gesprochen werden kann. Der eine Zweig erscheint bis 1569 immer in der Gefolgschaft der von Wangenheim, besonders repräsentiert durch zwei Eckhart von Hochheim, die als Großvater und Vater Eckharts betrachtet werden können. Der andere Zweig scheint nur kurz auf, wobei besonders die beiden Heinrich von Hochheim als Deutschordensritter auf sich aufmerksam machten. Ein vermuteter dritter Zweig in Eschenbergen konnte aufgrund der wenigen Dokumente bisher noch nicht genauer beleuchtet werden.

  Was die Eckhart von Hochheim betrifft, so kann festgehalten werden, dass sie immer als treue Gefolgsmänner der von Wangenheim auftreten, denen sie mit armata manu bzw. als Burgmannen dienten (und nicht als Ministeriale - s. Hochheim). Als Administratoren bzw. "Konzeptoren der Urkunden" - wie Albrecht meint - sind sie beim besten Willen nicht zu erkennen. Auch die Albrechtsche These, Eckhart sei in Tambach geboren, läßt sich nicht aufrecht erhalten. Als Beleg stehen ihr ausschließlich die zwei Urkunden zu 1251 und 1265 zur Verfügung, wovon die erste nach einem Blick ins Original (sie bezieht sich auf die Kopie) entfällt, so dass sie von 12 Dokumenten tatsächlich nur noch eines als Kopie aus dem Jahr 1381 ins Feld führen kann. Um sich dieser Übermacht zu erwehren, führt sie als Folgebehauptung an, bei "von Hochheim" handele es sich nicht mehr um einen Herkunfts-, sondern einen Eigennamen und begründet das mit den vielen von Hochheims, die nicht mehr in Hochheim lebten, was z.B. auf den Friedrich von Hochheim zutreffen mag (auch wenn nicht erwiesen ist, dass der nicht in Hochheim geboren wurde), aber auf die Gottfrieds und Eckharts von Hochheim trifft es schon aufgrund ihrer Tätigkeit für die Familie von Wangenheim sicherlich nicht zu. Als weitere Begründung führt sie die Aussagen des Fr. Hermann von Wangenheim an: "In Hochheim selbst scheint die Familie Hochheim, aus welcher uns zuerst 1219 Eckehardus de Hochheim als Zeuge begegnet, nach unseren Urkunden nicht lange begütert gewesen zu sein, da uns dort im 14. und 15. Jahrhundert lauter Vasallen mit anderen Namen begegnen (...) 1349 erscheint Gyseler von Hochheim unter den Wangenheim'schen Mannen, und 1382 Apel von Hochheim, welcher mit Genehmigung seiner Lehnherren, der Herren von Wangenheim, und Einwilligung seiner beiden Söhne Fritz und Apel sein Burgmannsgut in Wangenheim, aus einem Siedelhof mit 3 1/4 Hufe Landes und 30 Acker Holz in der Schnepfenhart bestehend, dem Katharinen-Kloster in Eisenach im Jahre 1384 überliess" (s.o.) und folgert daraus: "Hieraus ergibt sich (...) 2. daß sie ihren Namen "von Hochheim" von dem Dorfe Hochheim bei Gotha ableiteten, ihn aber bereits als Eigennamen und nicht mehr als Herkunftsnamen auffaßten, denn sie lebten gar nicht mehr in Hochheim" und "Wie nachgewiesen, ist der Name im 13. Jahrhundert der Eigenname eines Geschlechts, das sich zwar nach dem Orte Hochheim nannte, selbst aber längst abgewandert war." Es ist schon dreist, hier von einem "Nachweis" und "längst abgewandert" zu sprechen. Wangenheim spricht von "nicht lange begütert" und springt von 1219 ins 14. Jahrhundert, erwähnt zu 1349 den Gyseler und erst zu 1384 erfahren wir von einem Siedelhof, d.h. die Urkunden aus dem 13. Jahrhundert - und nur um die geht es hier ! - werden nicht genannt. Dass Albrecht aus dem 14./15. Jahrhundert kurzerhand das 13. macht, wirft ein bezeichnendes Licht auf ihren Umgang mit den Quellen und ihre Vorgehensweise, die "Belege" unter ihre These zu biegen.

  Tatsächlich zeichnen die Urkunden, wie sie oben im Einzelnen diskutiert wurden, ein anderes Bild der Vorgänge im 13. Jahrhundert, sofern sie die Eckharts und Gottfrieds von Hochheim betreffen. Die Kurzfassung habe ich bereits in der Einführung skizziert (s. Allgemein). 1219 erfahren wir vom ersten Eckhart (kein miles, kein dominus) im Auftrag der von Wangenheim. 1231/39 tätigt der Ritter Gottfried Landgeschäfte, d.h. er ist begütert. Da 30 Jahre später ein anderer Gottfried zweimal mit einem Eckhart für die v. Wangenheim als Zeuge auftritt und weil sich der erste Gottfried bei seinem Geschäft eine Hufe einhandelt, die 1305 von einem Eckhart zu seinem Seelenheil eingesetzt werden wird, ist es gerechtfertigt, den ersten Gottfried zur Familie zu zählen, wobei seine Beziehung zu Eckhart (I.) unklar ist. Es kann sich um seinen Bruder, aber auch um seinen Vater handeln. Jedenfalls handelt er Land in Apfelstedt gegen Land in nächster Nähe von Hochheim (Bufleben, Molschleben und Rode bei Gotha - s. Karte), was Albrechts These vom Wegzug der von Hochheim aus Hochheim vollends widerspricht. Apfelstedt liegt südöstlich von Gotha auf halbem Weg nach Erfurt, d.h. Gottfried tauscht Land, das weit von Hochheim entfernt liegt, gegen Land in der Nähe. Warum sollte er das tun, wenn er nicht in Hochheim ansässig war? Von diesem Gottfried hört man nur in diesen beiden Dokumenten und von dem anderen in weiteren zwei Urkunden mit Eckhart (II.) zusammen, dann verschwinden sie aus der (Urkunden-)Geschichte und die Eckhart von Hochheim erben die Ländereien. Eckhart (I.) erscheint als dominus und Vogt (1263 und 1265), dann Eckhart (II.) 1278 zweimal als dominus und zum letztenmal 1305, als er das Land in Bufleben den Zisterzienserinnen in Gotha schenkt. Und nur 1265 wird der erste Eckhart in einem Satz mit den Einwohnern von Tambach, Dietharz und den umliegenden "villulae" genannt. Er wird als erster der Liste aufgeführt, weil er als ehemaliger Vogt am ehesten befugt war, die Grenzen zu kennen, dann erscheinen die anderen "senior fide dignos" aus den Dörfern. Leider ist das Original der Urkunde verloren gegangen, so dass wir nur noch die Abschrift (des Originals oder einer anderen Kopie) kennen, die 130 Jahre später angefertigt wurde. Und bereits bei der Kopie zu 1251 haben wir gesehen, dass sie Albrecht zu einer falschen Deutung veranlasste.

  Aufgrund all dieser Gegebenheiten sollte kein Zweifel mehr daran bestehen, dass die Eckharts von Hochheim während des ganzen 13. Jahrhunderts in Hochheim ansässig waren und auch Meister Eckhart dort geboren wurde und aufwuchs. Die ganze Angelegenheit wäre auch nicht weiter interessant, wenn die Eckhart-Forschung nicht die These Albrechts, Eckhart käme aus Tambach, sofort aufgegriffen und - wie es scheint - ohne große Prüfung der Urkunden übernommen hätte (s. Acta n. 1; so auch Ruh, Steer und Trusen).
  Abschließend noch ein Hinweis auf den vermuteten Vater und Großvater Eckharts: Eckhart (I.) wurde wahrscheinlich um 1200 geboren und starb wohl zwischen 1271 und 1278, wurde also etwa 75 Jahre alt. Eckhart (II.) wurde vermutlich um 1230 geboren und starb 1305, wurde also auch etwa 75 Jahre alt. Meister Eckhart wurde um 1260 geboren und starb vor April 1328, wurde also etwa 68 Jahre alt.

Begriffe

Rennsteig
  168 km langer Höhenweg (alter Grenzweg) über den Kamm des Thüringer Waldes. [VoL, 9, S. 558]

Vogt (Vogtei)
  [entlehnt aus lateinisch (ad)vocatus "Sachwalter"], 1. (Advocatus ecclesiae) im Mittelalter Vertreter von Klerikern oder kirchlichen Institutionen in weltlichen Angelegenheiten, insbesondere vor Gericht; mit der allmählichen Übernahme der hohen Gerichtsbarkeit Übergang zur grafengleichen Hochvogtei (Edel-, Herrenvogtei). Im Spätmittelalter brachten die deutschen Fürsten zahlreiche Vogteien an sich; die Vogtei, Inbegriff der Rechte des Vogteiherrn, wurde so zum wichtigen Element bei der Ausbildung der Landesherrschaft; 2. (Reichsvogt) in bestimmten Gebieten des Reiches ministerialer Reichsbeamter, der seit dem 12. Jh. das Reichsgut verwaltete. [VoL, 12, S. 239]