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Artikel zum Thema
Bettelorden Armutsstreit Mönchtum |
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[29.11.04] |
Benediktiner
(lateinisch Ordo Sancti Benedicti), alle Mönche der katholischen Kirche, die nach der Regel Benedikts von Nursia (um 480 - um 547), Begründer des abendländischen Mönchtums, leben, der sog. Benediktregel (von Benedikt nach 530 verfaßte Mönchsregel. In 73 Kapiteln ordnet sie das Klosterleben). Diese Regel verpflichtet zu Eigentumsverzicht und Keuschheit, Gehorsam und Ortsbeständigkeit. Seit dem 7. Jahrhundert schlossen sich auch Frauen auf der Grundlage dieser Regel zum gemeinsamen Leben in Klöstern zusammen. (Heute leben nach ihr u.a. die Benediktiner, Zisterzienser, Vallombrosaner und Olivetaner). Die Benediktiner zählten im Mittelalter zu den hervorragendsten theologischen und kulturellen Lehrern des Abendlandes. [VoL 2, S. 144] [17.3.00]
(Vgl. Artikel: A. Bühler, Benedict von Nursia).
Kamaldulenser
1012 vom Hl. Romuald in Camaldoli gegründete Ordensgemeinschaft, die die Benediktinerregel und Einsiedlerleben verbindet. Der Orden breitete sich über Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland aus und wirkte bei der Christianisierung Polens und Ungarns mit. [VoL 6, S. 165] [17.3.00]
Vallombrosaner
(Vallombrosanerkongregation OSB). Johannes Gualbertus und seine ersten Gefährten, die von S. Miniato (Florenz) und von anderen Klöstern wie Settimo kamen, begannen im Ort Aquabella, später Vallombrosa, um 1037 ein monastisches Leben nach der Regel des hl. Benedikt zu führen mit dem besonderen Schwerpunkt auf der Armut sowohl des einzelnen wie der Gemeinschaft, der »conversatio morum« und der körperlichen Arbeit, die größtenteils den (vom hl. Johannes Gualbertus eingeführten) Konversen übertragen wurde. Gualbertus nahm das frühe Mönchtum zum Vorbild und verband wie die Kirchenväter und der hl. Basilius Anachorese ["Einsiedler"] und Askese mit dem Kampf gegen die Häretiker und Schismatiker. Unter seinen ersten Schülern sind Andreas von Strumi (Biograph des Johannes Gualbertus, † 1106) und Petrus Igneus (Abt, seit 1074 Kardinalbischof von Albano, † 1089) hervorzuheben. Bereits 1038 weihte Bischof Rudolf (Rotho) von Paderborn, der von Konrad II. entsandt war, den steinernen Altar des Bethauses.
Ursprünglich handelte es sich im wesentlichen um einen Verband von Klöstern, die dem Gründer Johannes Gualbertus unterstanden; dessen erste Nachfolger mußten jedoch nicht notwendigerweise Äbte von Vallombrosa sein. Der Vorrang des Abtes des Mutterklosters wurde 1090 von Urban II. festgelegt; aufgrund dieser Stellung mußte seine Wahl durch die Kommunität von Vallombrosa und alle Äbte der assoziierten Klöster erfolgen. Im 12. bis 14. Jh. wandelte sich der Klosterverband des 11. Jh. zu einem monastischen Orden, an dessen Spitze ein mit dem Abt von Vallombrosa identischer Generalabt stand, der in den Amtsgeschäften durch Dekane unterstützt wurde; Visitatoren übten seit 1216 die Kontrolle aus; an der Kurie wurde der Orden durch einen Procurator oder Advocatus vertreten (Vasaturo).
Die Vallombrosaner breiteten sich rasch in der Toskana, aber auch in Norditalien aus, v. a. in der Lombardei, dazu kamen weitere Klöster in Frankreich (Corneillac bei Orléans, Chezal-Benoît), auf Sardinien, Sizilien und in Rom (1198 übertrug Innozenz III. den Vallombrosanern die Basilika S. Prassede; heute Sitz des Generalprokurators). Um die Mitte des 13. Jh. erwähnen die Quellen ca. 80 Abteien, etwa 30 Priorate, ferner kleinere Hospize und Frauenklöster. Anfang des 16. Jh. bestanden in Italien und im übrigen Europa mehr als 80 Abteien, rund 200 Priorate, ca. 30 Hospitäler, Pilgerherbergen, Waisenhäuser etc. und etwa 20 Frauenklöster. Die ursprünglich eisengraue, dann braune Ordenstracht ist heute der schwarzen Tracht der Benediktiner angeglichen. Den weiblichen Zweig des Ordens begründete die hl. Humilitas (* 1266 in Faenza, † 1310 in Florenz). F. Avagliano (gekürzt), [LdM VIII, S. 1395-1397] [20.1.09]
Kartäuser
(lateinisch Ordo Cartusiensis), katholischer Eremitenorden, 1084 in der Grande Chartreuse (Tal von La Chartreuse - Carthusia) bei Grenoble durch Bruno von Köln (um 1030 - 1101) gegründet. 1176 wurden die Konstitutionen des Karthäuserordens vom Papst Alexander III. bestätigt. Danach ist der Karthäuserorden ein streng beschaulicher Orden, der Einsiedler- und Gemeinschaftsleben miteinander verbindet. Die einzelne Kartause wird vom Prior geleitet: der Prior der Grande Chartreuse ist gleichzeitig Generalprior des ganzen Ordens. Im 14. und 15. Jahrhundert entstanden zahlreiche neue Kartausen, die sich der spät-mittelalterlichen Mystik, der Devotio moderna und auch dem Humanismus öffneten. Durch die Säkularisation fast vernichtet, gibt es (1981) 17 Kartausen mit 391 Karthäusern; von den seit 1145 bestehenden Kartäuserinnen gibt es heute noch vier Klöster. [VoL 6, S. 231] - (s. a. Artikel zum Thema). [17.3.00]
Antoniter
(auch "Hospitaliter vom hl. Antonius"), 1095 in Saint-Didier (Südfrankreich) zur Krankenpflege gegründet; ihre Satzungen waren denen der Ritterorden nachgebildet. In der Blütezeit des Ordens betrug die Zahl ihrer Niederlassungen mehr als 300. 1777 wurden die Antoniter mit den Maltesern vereinigt; 1803 verschwand der Orden ganz. [VoL, 1, S. 410] [29.11.04]
Zisterzienser
(lateinisch Sacer Ordo Cisterciensis), Angehörige des nach dem 1098 von Robert von Molesme und dem Hl. Alberich im Kloster Cîteaux gegründeten benediktinischen Reformordens, der unter Stephan Harding 1108 selbständig wurde und seine liturgische und ordensrechtliche Verfassung erhielt. Der Grundsatz, die Ordensregel auf dem geradesten Weg zu verwirklichen, führte zu der für die Zeit typischen Einfachheit der Liturgie und der Schmucklosigkeit ihrer Kirchen. Der Orden verbreitete sich rasch, vor allem unter dem Einfluß Bernhards von Clairvaux, der die Frömmigkeit der Zisterzienser so entscheidend prägte, daß sie auch als "Bernhardiner" bezeichnet wurden. (Zum Zeitpunkt seines Todes existierten in verschiedenen europäischen Staaten bereits annähernd 350 Klöster [AGM, S. 278]). Die starke Betonung der Handarbeit führte zu großen Leistungen auf dem Gebiet der Landkultivierung, die sich besonders im Zusammenhang mit der deutschen Ostbesiedlung im 12. und 13. Jahrhundert auswirkten. [VoL 12, S. 662]
(Vgl. Artikel: A. Bühler, Zisterzienser).
Johanniter
(Ritterlicher Orden Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem), Ordensgemeinschaft, deren Ursprung in einem alten Hospital für Pilger und Kranke in Jerusalem liegt [gegründet 1099]. Raymund von Puy (* 1120, † 1160) gab ihr um 1155 eine erste Regel. Rasche Ausbreitung und reicher Besitz vor allem im europäischen Mittelmeerraum. Ab 1137 übernahmen die Johanniter auch die Aufgabe des bewaffneten Grenzschutzes und wurde damit zum geistlichen Ritterorden im eigentlichen Sinn. - 1309 übernahmen sie Rhodos und begründeten hier einen souveränen Ritterstaat. Die Auflösung des Templerordens brachte weiteren Machtzuwachs. Die Johanniter bestanden aus Rittern, die die Ahnenprobe (Adelsprobe - Nachweis und Verfahren zum Beweis legitimer adliger Abkunft in männlicher und weiblicher Linie (für mehrere Generationen) eines Probanden zwecks Erlangung weltlicher oder geistlicher Würden) erbringen mußten, aus Priestern und dienenden Brüdern, den Servienten. An der Spitze stand ein Ordensmeister (seit 1267 Großmeister; heute Herrenmeister), der vom Generalkapitel und acht Großwürdenträgern unterstützt wurde. [VoL 6, S. 73] [17.3.00]
Templer
Offizielle Bezeichnung Pauperes Commilitones Christis Templique Salomonis (Arme Ritter Christi und des Tempels Salamons).
Wurde 1118 oder 1119 von den französischen Kreuzfahrern unter Hugo von Payens in Jerusalem gegründet. Es war ein Ritterorden, in den meist Söhne der reichsten Feudalgeschlechter Frankreichs eintraten. Obwohl die Tempelherren beim Eintritt das Gelübde des Gehorsams, der Armut und der Keuschheit ablegten, befaßten sie sich - wie die Mitglieder der anderen Mönchsorden - auch mit der Anhäufung von irdischen Reichtümern und mit der Ausbeutung Tausender Leibeigener, die als dienende Brüder auf ihren Gütern und in ihren Burgen arbeiteten. Ihre Kongregation war nach militärischen Prinzipien aufgebaut: Das rangniedrigere Mitglied hatte dem ranghöheren zu gehorchen. Das Haupt, der Großmeister, besaß uneingeschränkte Gewalt; seine Befehle galten als Ausdruck des göttlichen Willens.
Die großzügigen Schenkungen, die Einkünfte aus ihren Gütern und die reichhaltigen "Almosen", die aus allen Teilen der christlichen Welt in die Ordenskassen wanderten, verwandelten ihn mit der Zeit in eines der mächtigsten und reichsten Glieder der katholischen Kirche. In Frankreich spielte er die Rolle eines königlichen Bankiers; der Schatz des Herrschers wurde in der Residenz des Großmeisters, im Tempel, aufbewahrt. Im 13. Jahrhundert besaß der Orden insgesamt 9000 Schlösser, die ganze Insel Cypern befand sich in seinem Besitz (seit 1291, dem Fall Akkos - s. Kreuzzüge); Ordensprovinzen existierten außerdem in England, Italien, Spanien, Portugal, Böhmen und Ungarn. Kirchliche Hierarchen wie weltliche Große fürchteten ihn und beneideten ihn zugleich.
Der Templerorden galt als einer der "zuverlässigsten" in der katholischen Kirche; seine Mitglieder zeichneten sich durch blinde Ergebenheit gegenüber dem päpstlichen Stuhl aus. Man konnte ihnen alles mögliche nachsagen, aber keine Häresie.
Gegen Ende des 13. Jahrhunderts wurden die Templer aus Palästina vertrieben. Viele kehrten nach Frankreich zurück, wo Philipp IV., der Schöne, regierte. Dieser brauchte Geld. Auf der Suche nach neuen Mitteln gab er minderwertige Geldstücke aus und konfiszierte jüdisches Eigentum und trieb sie aus dem Lande. Da kamen ihm die Templer gerade recht. Er schuldete ihnen eine halbe Million Livres. Ihnen seinen Sohn als Großmeister hinzusetzen, klappte nicht. Also beschuldigte er sie der Häresie und ging mit unglaublicher Brutalität gegen sie vor:
Sogar der Kirchenhistoriker Vacandard mußte zugeben, daß "möglicherweise niemals die Inquisitionstribunale eine solche Härte und Gewalt zeigten wie im Templer-Prozeß".
Dies geschah 1307. 7 Jahre später, am 18. März 1314 wurden der Großmeister des Ordens Jacques de Molay und der Magister der Normandie Gaufrois de Charney wegen ihrer Aussage, ihre unter der Folter erpressten "Geständnisse" seien Lügen, als "erneut der Häresie verfallen" öffentlich verbrannt - mit dem Segen des Papstes Clemens V., der den Orden 1312 aufgehoben hatte und sich schon bei der Bekämpfung der Apostelbrüder hervortat.
Was das Eigentum und die Schätze der Templer betraf, so blieben sie faktisch in der Hand der französischen Krone und der weltlichen Herren, die von ihnen Besitz ergriffen, obwohl das Konzil beschlossen hatte, sie dem Hospitaliterorden zu übereignen.
Philipp besaß schließlich nicht nur sämtliche Schätze der Templer, sondern zwang auch die Hospitaliter, ihm als Kompensation 200.000 Livres zu zahlen. Insgesamt brachte ihm die Liquidierung nach der Berechnung einiger Historiker die gewaltige Summe von 12 Mill. Livres ein. Das schien seinem Nachfolger noch zu wenig: Ludwig X. knöpfte den Hospitalitern weitere 50.000 Livres ab.
Die Initiatoren des Templerprozesses überlebten ihre Opfer nicht lange. Papst Clemens V. starb einen Monat nach der öffentlichen Verbrennung an Lupus und Philipp der Schöne 8 Monate später durch einen Jagdunfall. Ihr Tod gab Anlaß zu der Legende, daß Molay sie vom Jenseits aus vor den Richterstuhl Gottes geholt habe. [Grigulevic, S. 213] [17.3.00]
Paul Harding (Pseudonym eines britischen Historikers, der mittelalterliche Krimis schreibt) erzählt dazu: "Ehe er [de Molay] starb, forderte er Philipp dazu auf, ihn 'innerhalb eines Jahres vor dem göttlichen Gericht zu treffen' und verfluchte die französische Monarchie außerdem bis in ihr dreizehntes Glied. De Molays Fluch sollte sich erfüllen. Philipp IV. starb innerhalb eines Jahres, seine drei Söhne starben kinderlos, und sein Enkel Eduard III. von England erhob Anspruch auf den französischen Thron und stürzte Europa damit in den Hundertjährigen Krieg. Ludwig XVI., die 'dreizehnte Generation', starb auf der Guillotine, das letzte Gefängnis seiner Familie war der Temple in Paris, das ehemalige Hauptquartier des Templerordens". [23.4.01]
Augustiner
Zusammenfassende Bezeichnung für zahlreiche katholische Ordensgemeinschaften, die nach der auf Schriften des heiligen Augustinus beruhenden »Augustinusregel« leben. Im weiteren Sinne zählen dazu ebenso Dominikaner und Prämonstratenser, gemeint sind aber in der Regel eine der beiden folgenden Gemeinschaften:
Augustiner-Chorherren bzw. -Chorfrauen (lateinisch Canonici Augustini) seit dem 11./12. Jahrhundert. Chorherren nennt man Priester, die mit anderen zusammen in einer Vita communis, in "gemeinschaftlichem Leben" zusammenleben, zusammen beten, gemeinsam glauben und arbeiten. Auf den römischen Synoden von 1059 unter Papst Nikolaus II. und 1063 wurde die Geistlichkeit ermahnt, eine einheitliche Regel einzuführen, die den Mönchstatus mit dem aktiven Leben in der Laiengemeinschaft vereinen solle. Das Armutsgebot, die Keuschheit und der Gehorsam solle aber auch weiterhin, jedoch ohne Abkehr von der Welt, befolgt werden. Auf diese Weise wollte man auch Weltpriestern, das sind alle nicht in Klöstern oder Orden lebenden Priester, die Vorteile mönchisch-klösterlichen Lebens eröffnen. Diese priesterlichen Gemeinschaften entstanden zunächst an Bischofskirchen; später wurden daraus "normale" Klöster. Bis Mitte des 12. Jahrhunderts hatten fast alle Gemeinschaften die Regel des Augustinus eingeführt. Offiziell bestätigt wurde diese Regel durch das 4. Laterankonzil im Jahr 1215. Der Schwerpunkt der Arbeit der Augustiner liegt vor allem im Bereich der Wissenschaft. Die Augustiner-Regel betont vor allem die persönliche Vollkommenheit und sieht in der Liebe deren Kern.
Augustiner-Eremiten (lateinisch Ordo Eremitarum Sancti Augustini) bilden eine vollkommen andere Gruppe, deren Ursprung sich bis ins 5. Jahrhundert zurückverfolgen läßt zu den Eremiten Nordafrikas, die die Regel des Augustinus angenommen hatten. Nach dem Einfall der Vandalen in Nordafrika im Jahr 428 errichteten einige der geflohenen Eremiten Mönchsgemeinschaften in Mittel- und Norditalien. Diese blieben unabhängig voneinander, bis sie im Jahr 1244 von Papst Innozenz IV. zu einem Orden vereinigt wurden. 1256 forderte sie Papst Alexander IV. auf, ihre Abgeschiedenheit aufzugeben und ein aktives Leben in der Gesellschaft zu führen. Als Ergebnis bildete sich einer der großen mittelalterlichen Bettelorden. Seine Mitglieder wurden in der Wissenschaft, Ausbildung und Mission tätig, der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt vor allem in Seelsorge und Bildungsarbeit.
Der Orden der Augustinernonnen, der den Augustiner-Eremiten untersteht, wurde im Jahr 1264 gegründet. Sie lebten bis 1401 in strenger klösterlicher Abgeschiedenheit.
Heute gibt es in Europa und verschiedenen Teilen Amerikas etwa 100 Augustinergemeinschaften, die im Ausbildungs- und im medizinischen Bereich tätig sind. Augustiner-Eremiten tragen schwarzes Habit mit Ledergürtel und einen großen Schulterkragen mit Kapuze. [HLexikon] [8.3.02]
(Vgl. Artikel: Mönchtum).
Prämonstratenser
(offiziell lateinisch Candidus et Canonicus Ordo Praemonstratensis), katholischer Orden, zu den Regularkanonikern zählend, 1120 von Norbert von Xanten in Prémontré bei Laon gegründet. - Der Orden entstand aus der mittelalterlichen Klerikerreform des 11. und 12. Jahrhunderts, die zu gemeinsamen Leben, Armut und Verbindung von zurückgezogener Beschaulichkeit mit Wanderapostulat führte. Grundlage des gemeinsamen Lebens war die Augustinusregel mit eigenen Statuten: zentral regierter Orden mit regionaler Einteilung (sog. Zirkarie); das einzelne Kloster ist aber selbständig. - In Deutschland wurde das Kloster Magdeburg wichtigstes Zentrum für die Ostbesiedlung und Ostmission. [VoL 9, S. 267] [17.3.00]
(Vgl. Artikel: Mönchtum).
Karmeliten
(lateinisch Ordo Fratrum Beatae Mariae Virginis de Monte Carmelo), katholischer Bettelorden, der als Eremitengemeinschaft unter Führung des französischen Kreuzfahrers Berthold († 1195) 1150 am Berge Karmel entstand. Papst Honorius III. bestätigte 1226 die erste Regel, die ein strenges Einsiedlerleben vorschrieb, das auch bei der Übersiedlung des Ordens nach Europa zunächst beibehalten wurde. Eine Regeländerung 1247 glich den Karmelitenorden den Franziskanern und Dominikanern an; Pflege und Verbreitung der Marienverehrung. [VoL 6, S. 223 f.] [17.3.00]
Heilig-Geist-Orden
Hospitalorden, geht auf ein um 1170/75 in Montpellier entstandenes Heilig-Geist-Spital zurück, das von Guido von Montpellier gegründet wurde. Die aus Laien bestehende Spitalbruderschaft wurde 1198 von Innozenz III. als "regularis ordo" anerkannt und unter päpstlichen Schutz genommen.
Die Ordensbrüder trugen auf schwarzen Mänteln ein weißes Doppelkreuz und verpflichteten sich durch ein viertes Gelübde zum Dienst für die Armen und Kranken. Sie widmeten sich nach den Vorschriften der Augustinusregel und ihrer auf Guido zurückgehenden, am Vorbild der Johanniter orientierten Statuten der Hospitalfürsorge in all ihren Formen, in Rom bes. der Pilgerbeherbergung. (..) Wie die anderen Hospitalorden unterlag der Orden zunehmend der "Verpfründung".
Der Orden, der bereits 1198 über neun Niederlassungen in Frankreich und zwei weitere in Rom verfügte, breitete sich durch Neugründungen und Übernahme schon bestehender Häuser über ganz Europa aus. Er zählte zur Zeit seiner größten Blüte (15. Jahrhundert) ca. 740 Niederlassungen (..) Schwere Verluste in der Neuzeit führten zu einem Niedergang des Ordens und zu seiner Aufhebung am 1. Juli 1847. K. Elm, [LdM IV, Sp. 2028 f. - gekürzt] [29.11.04]
Deutscher Orden
(Deutscher Ritter-Orden, Deutschherren), neben Templer- und Johanniterorden bedeutendster geistlicher Ritterorden des Mittelalters, entstand aus einer 1190 während der Belagerung von Akko durch Lübecker und Bremer Kaufleuten gestifteten Hospitalgenossenschaft; 1198/99 in einen geistlichen Ritterorden umgewandelt (Ordenszeichen: schwarzes Kreuz auf weißem Mantel). 1199 Bestätigung der Ordensregel durch Papst Innozenz III. Zentrum seiner Wirksamkeit (vor allem Kampf gegen die "Heiden") war zunächst das Heilige Land. 1291 wurde der Sitz des Hochmeisters (nach dem Fall) von Akko nach Venedig verlegt, 1309 nach Marienburg (Westpreußen).
Unter dem bedeutenden Hochmeister Hermann von Salza (1209-39) war der Grund zum Deutschordensstaat gelegt worden, als Herzog Konrad I. von Masowien dem Deutschen Orden 1225 als Gegenleistung für die Bekämpfung der Pruzzen das Culmer Land schenkte. [VoL 3, S. 198] Wohl auch aus den Erfahrungen im Burzenland ließ sich Hermann von Friedrich II. noch im März 1226 in der Goldbulle von Rimini weitgehende Vollmachten ausstellen. Sie sicherte dem Deutschen Orden eine so selbstständige Herrschaft zu, wie sie die Reichsfürsten inzwischen besaßen. Eine Einigung mit der päpstlichen Kurie über die Rechtsstellung des Deutschen Ordens in den zu erobernden Landen, die nicht zum römisch-deutschen Regnum, wohl aber zum Imperium gehörten, erzielte er erst im Jahr 1234, als der Orden schon die ersten Erfolge jenseits der Weichsel erkämpft hatte. [AuG, S. 31] [17.3.00]
Durch Vereinigung mit dem Schwertbrüderorden 1237 faßte der Deutsche Orden in Livland (und Kurland) Fuß. Zunächst fand der Orden nur geringen Widerstand. Er ließ die Pruzzen überall Burgen bauen, in deren Schutz deutsche Siedler Dörfer und Städte gründeten. Dagegen empörten sich erstere: die Burgen wurden zerstört, Städte und Dörfer verwüstet (1242-49). Durch Unterstützung eines im Rahmen des 6. Kreuzzuges aufgestellten großen Kreuzfahrerheeres unter Ottokar II. von Böhmen konnte der Aufstand niedergeschlagen werden. Der Orden errichtete 1254 an der Pregel eine Burg, die sie Ottokar zu Ehren Königsberg nannten. Aber erst nach 24 Jahren (1283), nach der Niederwerfung eines weiteren Aufstands (1260-74), war der Krieg beendet. [B2, S. 89]
Dadurch wurde der nicht-germanische Stamm der Pruzzen nahezu vollständig ausgerottet und, wie so oft, wenn man unter die Hegemonie einer anderen Macht gerät, das Sprechen der eigenen Sprache verboten, was sich besonders schwerwiegend auswirkte, da sie keine schriftliche Überlieferung besaßen. Sie konnten also ihre Überlieferung nur noch in der für sie fremden deutschen Sprache tradieren.[et] 1309 verlegte der Orden seinen Sitz von Venedig in das 1276 gegründete Marienburg (damit einhergehend Erweiterungsbau). Damit begann die große Zeit des Deutschordenstaates. 1311 wird Luther von Braunschweig der Hochmeister und bleibt es bis 1335. (Zu dieser Zeit macht der Orden die ostpreußische Bernsteingewinnung zum Finanzregal [Stein, S. 577/78]) [17.3.00 - erweitert 30.10.04]
Der Erwerb von Pomerellen mit Danzig 1311 beendete die Freundschaft mit Polen, das Ansprüche darauf gelten machte. Weitere Erwerbungen waren 1346 Estland, 1398 Gotland und 1402 die Neumark. An Litauen biß er sich schließlich die Zähne aus. Zugleich entwickelte er sich zu einem wichtigen Produktions- und Handelsfaktor im Ostseeraum (Getreide, Holzerzeugnisse, Bernstein). Oberhaupt des Deutschen Ordens war der Hochmeister, welcher der Kontrolle des Generalkapitels unterlag und an den Beirat der 5 Großgebieter gebunden war. [VoL 3, S. 198] [17.3.00]
Florenser
(Floriazenser), von Joachim von Fiore Ende des 12. Jahrhunderts zwecks Reform des Zisterzienserordens gegründeter Mönchsorden. - Da das zisterziensische Mönchtum im Laufe des 12. Jahrhunderts eine radikale Wandlung erfahren hatte und ursprünglich monastische Ziele infolge des wachsenden Reichtums und der Tätigkeit einzelner Ordensmänner für Papsttum und Kirche stärker in den Hintergrund getreten waren, erkannte Joachim, Abt der Zisterze von Corazzo (Kalabrien), die Notwendigkeit, zu der Spiritualität des Cîteaux der Ursprungsjahre zurückzukehren. Er verließ seinen Orden - das zisterziensische Generalkapitel bezeichnete ihn daher als entlaufenen Mönch - und widmete sich im Sila-Gebirge der vita contemplativa. Von seinem ersten Kloster, S. Giovanni in Fiore, nahm seine Gründung den Namen "Florenser-Orden" an. Der Orden, von Cölestin III. 1196 bestätigt, verbreitete sich hauptsächlich in Italien und bestand bis in die 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Er genoß die Unterstützung der Päpste und der Staufer in Sizilien (v.a. Heinrichs VI. und Friedrichs II.), während die Angevinen ihm kaum Beachtung schenkten, und besaß mehrere Klöster im Regno, aber auch in Latium und in der Toskana. Zu den bekanntesten gehören - neben S. Giovanni in Fiore - S. Angelo am Monte Mirteto bei Ninfa und S. Maria della Gloria bei Anagni (beide Latium). Die Mönche lebten fern von den Siedlungen, leisteten Feldarbeit und widmeten sich dem Gebet und der Kontemplation. Das florensische Mönchtum steht in keinem Zusammenhang mit dem monastischen Ideal Joachims von Fiore, dessen Verwirklichung er für das Dritte Zeitalter - das Zeitalter des Hl. Geistes - erhoffte. Auch die Verbreitung der Lehren des Abts und des pseudojoachimitischen Gedankengutes erfolgte nicht im florensischen Einflußgebiet; gegenteilige Hypothesen (Reeves, Wessley) stützen sich nur darauf, daß Joachim den Florenser-Orden begründete. E. Pásztor, [LdM IV, Sp. 553] [21.2.07]
Trinitarier
(lateinisch Ordo Sanctissimae Trinitatis de redemptione captivorum, Abkürzung OSST - "Orden der Allerheiligsten Dreifaltigkeit vom Loskauf der Gefangenen), 1198 von Johannes von Matha (* 1160, † 1213) und Felix von Valois (* 1127, † 1212) gegründeter Orden zur Befreiung (Freikauf) christlicher Gefangener und Sklaven (sie konnten fast eine Million Christen freikaufen); heute in Mission, Krankenpflege und Seelsorge (besonders für Strafgefangene) tätig; Sitz des Generalministers: Rom; seit 1236 weiblicher Zweig: Trinitarierinnen. 1609 Eingliederung in die Bettelorden; 1979 rund 950 Mitglieder in 85 Niederlassungen. [VoL 11, S. 575 f.; PC-Bib] [30.10.04]
Franziskaner
(offiziell lateinisch Ordo Fratrum Minorum), Mitglieder des "Ordens der Minderen Brüder", die nach der 1223 von Papst Honorius III. bestätigten Regel des Franz von Assisi leben [gegründet 1210]. Sie gehören zu den sog. Bettelorden; zu ihrer Ordenstracht zählt braunes Habit mit Kapuze, weißer Strick als Gürtel, oft auch Sandalen. - Die Ausbreitung des Ordens erfolgte trotz interner Auseinandersetzungen, die im 13. Jahrhundert zwischen den Spiritualen, die auf wörtliche Regelbefolgung drangen, und den Konventualen, die eine Angleichung an die älteren Orden erstrebten, entstanden waren. [VoL 4, S. 214]
Der Orden verfügte über eine straff zentralisierte Organisation, der von einem Generalminister geleitet wurde und direkt dem Papst unterstand. [AGM, S. 286 f.] Franzikus selbst verließ kurz vor seinem Tode den von ihm gegründeten Orden, da dieser ganz und gar nicht den von ihm gewiesenen Weg ging. Sinnigerweise wurde die Spiritualen, die an seiner Lehre festhalten wollten, von der Inquisition als die gefährlichsten Ketzer verfolgt, während der Gründer bereits 2 Jahre nach seinem Tod vom Papst heilig gesprochen wurde. [Grigulevic, S. 98 f.] [17.3.00]
Im 14.Jahrhundert entstand die Reformbewegung der Observanten (1517 als eigenständige Ordensfamilie anerkannt), aus der im 16. Jahrhundert die Reformgruppe der Kapuziner hervorging (seit 1619 selbstständiger Orden). [PC-Bib] [10.2.07]
(Vgl. Artikel: A. Bühler, Franziskaner).
Spiritualen (Fraticelli)
Bezeichnung für die Franziskaner, die auch nach der Bulle "Sancta Romana" Johannes XXII. (1317) an ihrer Position festhielten, getreu dem von Franziskus gegebenen Beispiel zu folgen, d.h. entsprechend den Geboten des Evangeliums in der Nachfolge Christi und somit vollkommener Armut zu leben. Herausragende Vertreter dieser Richtung waren Petrus Johannis Olivi und Ubertino da Casale. In ihrem Umkreis entstand um 1326 die erste Ordensgeschichte "Historia septem tribulationum" des Angelus Clarenus. Einige Fraticelli sahen Philipp von Mallorca als ihr geistiges Oberhaupt an. Nach ständiger Verfolgung durch die Inquisitoren (Johannes von Capestrano) fällt das endgültige Verschwinden mit der Ausbreitung der Observantenbewegung (seit 1368) zusammen, die Teile der Fraticelli, die in die Observanz des Ordens zurückkehren wollten, aufnahmen. E. Pásztor, [LdM IV, Sp. 851] [4.7.03]
Klarissen
Frauenorden, gegründet 1212 in Assisi von der hl. Klara. Bis zu ihrem Tode 1253 war die Zahl der Konvente auf 150 angewachsen. Nur wenige (Florenz, Perugia, Reims, Prag) befolgten die Regel der Clara, die strengste Armut vorschrieb; die meisten machten sich die Regel Urbans IV. (1263), die Güterbesitz und den Einsatz von "servitiales" (Dienerinnen) zuließ, zu eigen (daher auch "Urbanistinnen" oder "reiche Klarissen" genannt). Der Großteil der Konvente war von bescheidenen Ausmaßen. Am Ende des 14. Jahrhunderts zählte der Klarissen-Orden mehr als 15000 Mitglieder in ca. 450 Klöstern. Infolge des zunehmenden Verfalls der Klarissenzucht bildeten sich im 15. Jahrhundert zwei Erneuerungsbewegungen aus. M. C. Roussey OSC. [LdM V, Sp. 1193 - gekürzt] [4.7.03]
Dominikaner
Ordensmeister - Deutschland
(lateinisch Ordo [fratrum] praedicatorum, "Predigerorden"), nach den Franziskanern der zweite Bettelorden, gegründet von dem Spanier Dominikus Guzman (um 1170 - 1221), der 1216 von Papst Honorius III. die Erlaubnis zur Gründung eines Ordens erhielt, der in Predigt, wissenschaftlicher Beschäftigung mit Theologie und in der Ketzerbekämpfung seine Hauptaufgaben sah. Die Dominikaner stellten im Mittelalter die päpstlichen Hoftheologen; ihre berühmtesten Gelehrten waren Albertus Magnus und Thomas von Aquin. Die Tatsache, daß sie seit 1232 führend in der Inquisition tätig waren, belastete ihr Ansehen; daher ihre wortspielartige Benennung mit "Domini Canes" ("Hunde des Herrn"). Ihr Emblem war ein Hund mit einer brennenden Fackel im Maul. - Sie tragen weißen Habit mit Kapuze und einen schwarzen Mantel.
Die Dominikanerinnen leben nach z.T. unterschiedlichen Regeln in strenger Abgeschlossenheit und bilden einen Zweiten Orden neben den Dominikanern. [VoL 3, S. 285] [17.3.00]
Der Orden strukturiert sich nach einem durchgängigen Prinzip: Wie aus den "ältesten Konstitutionen" (Distinctio II) hervorgeht, wählt der Konvent den Prior, der vom Provinzprior bestätigt wird (II, 25). Die Prioren bilden mit den von ihnen eingesetzten Subprioren (II, 26) aller anderen Konvente einer Provinz das Provinzkapitel (II, 1), das einmal im Jahr zusammentrifft und den Provinzprior (Provinzial) wählt (II, 15), der vom Generalprior bzw. Ordensmeister bestätigt wird. Das jährlich zu Pfingsten tagende Generalkapitel (II, 17), das den Ordensmeister wählt, wird alle drei Jahre von den Provinzialen und je zwei Brüdern der Provinzkapitel gebildet; die zwei Jahre dazwischen jedoch von den auf den Provinzkapiteln gewählten Definitoren, denen von den Provinzialen je ein Socius zugewiesen wird (II, 5). Der Ordensmeister ist nur dem Papst unterstellt (i.d.S., dass nur dieser "weisungsbefugt" ist), aber dem Generalkapitel bzw. den Definitoren gegenüber rechenschaftspflichtig.
Eine Besonderheit des Ordens ist die "Dreier-Regel" (Inchoatio, Approbatio und Confirmatio - s. Auszüge aus den Konstitutionen), wonach jede Satzungsänderung auf den beiden folgenden Generalkapiteln bestätigt werden muß, um wirksam zu werden (II, 6b). So wurde mehrfach der Antrag gestellt, die Provinz Teutonia zu teilen (1269, 1289, 1296, 1297 und 1301), was aber erst mit dem letzten zum Erfolg führte, der 1302 approbiert und schließlich 1303 confirmiert wurde. [5.1.10]
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[17.3.00 - ergänzt: 28.5.01; 8.3.02; 14.3.05] |
Mercedarier
(Ordo Beatae Mariae Virginis de Mercede redemptionis captivorum), katholische Ordensgemeinschaft, 1218 von Petrus Nolascus und Raimund von Peñafort ursprünglich als Ritterorden mit der Aufgabe gegründet, gefangene Christen von den Muslimen freizukaufen. Der Orden trat zuerst um 1230 in Erscheinung, nach der Eroberung Mallorcas durch König Jakob I. von Aragón († 1276). Papst Gregor IX. approbierte 1235 die nach der Augustinusregel verfaßte Ordenssatzung. Die Regel wurde von 1272 abgefaßten und 1327 und 1588 abgeänderten Konstitutionen ergänzt. Im 13. Jh. ließ sich der Orden hauptsächlich in dem Gebiet der Krone Aragón nieder, wo 29 Kommenden entstanden. 11 weitere Kommenden gab es 1300 in Murcia, Occitania und Navarra; einige wurden auch entlang der kastilischen Grenze zu dem muslimischen Granada eingerichtet. Im 14. Jh. entstanden weitere Häuser in Portugal und auf Sardinien. Der Orden teilte sich selbst 1319 in die Provinzen Katalonien, Aragón und Navarra, Valencia, Provence und Kastilien-Portugal. Im 15. Jh. folgten Gründungen in den Königreichen Neapel und Sizilien. Im 14. Jh. kam es zu einem Streit zwischen Priesterbrüdern und Laienbrüdern, der seinen Höhepunkt 1317 mit der Ernennung von Ramón Albert († 1330) zum ersten geistlichen Ordensmeister durch Papst Johannes XXII. und dem Ausschluß der Laienbrüder von allen Ämtern fand. Die Päpste beanspruchten nun das Recht, die Ordensmeister zu ernennen, und die aragonischen Könige versuchten, nicht nur über die Ordensmeister, sondern auch über die Leiter der Kommenden und sogar einzelne Brüder ihre Oberhoheit auszuüben. Ein Versuch des Ordensmeisters Ponce de Barellis (1348-64), diesen Bestrebungen 1357 entgegenzuwirken, schlug fehl. Die Lösegelder wurden mit dem Verkauf von Grundbesitz finanziert, wobei die meisten dieser Güter aus dem Königreich Valencia stammten, aber auch mit Spenden, die vorwiegend von den befreiten Gefangenen aufgebracht wurden. Der Orden stellte den Gefangenen Subsidien als Lösegeld zur Verfügung, doch wurden häufiger vom Ordenskapitel Beauftragte mit Lösegeld nach Granada oder an die Küste Nordafrikas entsandt, um dort christliche Gefangene loszukaufen. 1448 verlieh Papst Nikolaus V. den Mercedariern die Exemtion von der bischöflichen Jurisdiktion. Bis zum 16. Jh. gab es keine Mercedarierinnen, doch bezeichnet eine nicht belegbare Tradition 1265 Maria von Cervelló als das erste weibliche Mitglied der Mercedarier. J.W. Brodman, [LdM VI, Sp. 533-534] [20.1.09]
Serviten
(Ordo Servorum Beatae Mariae Virginis, Orden der Diener Mariens, frati Servi di s. Maria, Ave-Maria-Brüder, Marienknechte, OSM), wurde 1233 von sieben angesehenen Florentiner Patriziern und Ratsmitgliedern, Angehörigen der Marienbruderschaft (Societas laudantium Beatae Virginis), nach einer Marienerscheinung gegründet. Unterstützt von Bischof Ardingo II., zogen sie sich in die Bergeinsamkeit des Montesenario zurück. Nach einer kontemplativen Anfangsphase (1245-56), die neben marianischer Frömmigkeit von Askese und Armutsideal geprägt war, entschlossen sich die 7 ss. Fondatori zur Annahme der Augustinusregel und der entsprechenden, seit 1215 festgeschriebenen Konstitutionen, eine Lebensnorm, die 1249 vom Kardinallegaten Rainer v. S. Maria in Cosmedin, 1252 von Innozenz IV. bestätigt wurde. Unter den Generalprioren Iacopo da Siena (1257-65), Maneto da Firenze (1265-67) und Filippo Benizi (1265-85) näherten sich die Serviten den Bettelorden an. Dies führte zur Verlegung des Hauptsitzes in den Konvent Caffaggio bei Florenz (später SS. Annunziata), verbunden mit einer Klerikalisierung und stärkeren Betonung von Predigt und Glaubensverkündung (Privilegien Alexanders IV. [1256] und Urbans IV. [1263]). Nach einer vorübergehenden Auflösung des Ordens (1276) legte Filippo Benizi um 1280 erste eigenständige Satzungen vor, die von Nikolaus IV. 1290 und von Benedikt XI. (Bulle Dum levamus vom 11. Februar) 1304 definitiv bestätigt wurden.
Pietro da Todi (1314-34/44) war der letzte gewählte Generalprior, die folgenden wurden ab 1344 vom Papst ernannt. Clemens VI. verfügte 1346 mit der Bulle Regimini universalis ecclesiae eine strukturelle Reform des Ordens. Während des Romaufenthalts Papst Urbans V. verlegten die Serviten 1369 ihren Hauptsitz in den dortigen Konvent S. Marcello al Corso. Im Großen Schisma standen sie auf der Seite der römischen Observanz. Innozenz VIII. verlieh ihnen im sog. Mare Magnum eine umfassende Bestätigung ihrer Besitzungen und Rechte.
Der in Provinzen eingeteilte Orden umfaßte Niederlassungen in Italien (1304: 26 Häuser), Frankreich (seit 1303 ein Kolleg in Paris, 8 Häuser in der Prov. Narbonensia), Spanien (seit 1373: 6 Häuser), Portugal (6 Häuser), Deutschland (30 Klausen, in der Reformationszeit aufgelöst), Böhmen (Prag 1360-1420) und Griechenland. Eine rege Missionstätigkeit führte die Serviten im 13. Jh. bis zu den Tataren und nach Indien. An der Spitze des Ordens stand der Generalprior, dessen Wahl dem Generalkapitel zustand, das alle drei Jahre zusammentrat. Den einzelnen Häusern standen Priore vor, die vom Provinzial ihrer Provinz bestätigt werden mußten und sich jährlich zu einem Provinzialkapitel versammelten. Die starke marianische Ausrichtung des Ordens zeigte sich besonders in der liturgischen Gestaltung der Messe.
Wie die Mendikantenorden war auch bei den Serviten der Zweig der Servitentertiarier (Dritter Orden der Diener Mariens) seit 1255 zur Aufnahme von Laien, die in der Welt lebten (z. B. Rudolf von Habsburg), eingerichtet. 1424 wurden seine Statuten von Martin V. bestätigt.
Der weibliche Zweig des Ordens, die Servitinnen (Dienerinnen Mariae vom Montesenario, Philippinerinnen), wurde auf Anregung des hl. Filippo Benizi in der Nähe von Todi gegründet und fand v. a. in Italien, Flandern und Deutschland Verbreitung. Während diese Servitinnen ein beschauliches Leben führten, widmete sich der 1306 von der hl. Juliana Falconieri († 1341), der Nichte eines der sieben Gründer, Alexius Falconieri, in Florenz gegründete Orden der Serviten-Tertiarierinnen (Mantellate) v. a. der Krankenpflege, der Sorge für Hilfsbedürftige und arme Kinder sowie deren Unterricht und gründete Häuser in Deutschland, England, Frankreich und Italien. U. Vones-Liebenstein, [LdM VII, Sp. 1793-1795] [20.1.09]
Magdalenerinnen (auch Sorores poenitentes, Reuerinnen oder Weißfrauen)
Sie gingen aus der Bußbewegung des 13. Jahrhunderts hervor. Ihre Intention war die Besserung gefallener und die Rettung gefährdeter Frauen, aus deren Kreis sie sich z.T. selbst rekrutierten. Ihr 1227 von Gregor IX. bestätigter Orden, der anfangs der Benediktinerregel und den Institutiones von Citeaux, seit 1232 der Augustinerregel und den Konstitutionen der Dominikanerinnen von San Sisto in Rom folgte, ging auf Rudolf von Worms, Kanoniker an St. Mauritius in Hildesheim, zurück, der in den 20er Jahren des 13. Jahrhunderts im Auftrag des päpstlichen Legaten Konrad von Urach am Mittelrhein predigte und bis zu seinem Tode (1234) als Propst die Leitung der auf seine Initiative hin zustandegekommenen Frauengemeinschaft innehatte. Die Magdalenerinnen erreichten bereits im 2. Viertel des 13. Jahrhunderts ihre größte Ausdehnung und wurden 1286 vorübergehend dem Dominikanerorden angegeliedert. Die Mehrzahl ihrer Klöster lag im Reich, u.a. in Worms, Basel, Straßburg, Erfurt, Goslar, Magdeburg, Frankfurt a. M., Köln, Mainz, Regensburg, Metz, Nürnberg und Lauban. Die ursprüngliche Funktion, die unter der Leitung eines von den Priorinnen gewählten Generalpropstes in enger Zusammenarbeit mit männlichen Konventualen ausgeübt wurde, trat bereits Ende des 13. Jahrhunderts zugunsten des traditionellen Ordenslebens zurück. Gleichzeitig begann die Lockerung des inneren Zusammenhalts und die Schrumpfung der Zahl der Konvente: Prozesse, die durch Reformation und Säkularisation so beschleunigt wurden, daß nur die Klöster in Regensburg und Lauban (jetzt im bayerischen Seyboldsdorf) als Traditionsträger überlebten. K. Elm, [LdM VI, S. 71] [2.4.05]
Cölestiner
Eine Abteilung der Benediktiner, gestiftet um 1254 von dem Anachoreten [Einsiedler] Petrus von Murrhone, dem nachmaligen Papst Cölestin V. [Meyers 4, S. 205]. Für die bereits am 1. Juni 1263 von Urban IV. genehmigte, eremitisch ausgerichtete Gemeinschaft, die 1293 schon 22 meist kleine Klöster und Eremitagen besaß, wurde der Pontifikat Coelestins äußerst bedeutend. Die Kongregation, die bislang dem Kapitel der Petersbasilika in Rom unterstanden hatte, wurde jetzt unmittelbar dem Hl. Stuhl unterstellt, teilweise mit Exemtionen aus der bischöflichen Gewalt und insgesamt mit weitgefaßten seelsorgerischen Befugnissen ausgestattet. Pietro del Morrone versuchte sogar, den gesamten Benediktinerorden nach seinen Vorstellungen zu reformieren. Montecassino verleibte er im Oktober 1294 seiner Kongregation ein, doch machte Bonifatius VIII. diese Maßnahme kurz nach seiner Thronbesteigung wieder rückgängig, obgleich er die Cölestiner als solche erneut bestätigte.
Die ersten Niederlassungen außerhalb des Königreiches Sizilien hatten die Mönche bereits vor 1275 im Kirchenstaat. Im Jahr 1300 rief der französische König Philipp IV. den »Orden« nach Frankreich, wobei der Streit des Königs mit Bonifatius VIII. bei diesem Entschluß eine wichtige Rolle spielte. Von hier aus fanden die Cölestiner eine begrenzte Verbreitung in Böhmen, Spanien und dem heutigen Belgien.
Die Cölestiner lebten nach der Regula Benedicti, die jedoch um Konstitutionen ergänzt war. Von der ursprünglichen Verfassung, den »Instituta beati Petri« (1274-94), erhält man erst aus der Bestätigungsurkunde Coelestins vom 27. September 1294 umfassende Kenntnis. Danach war einzig das Hauptkloster (S. Spirito del Morrone) Abtei, die übrigen Klöster besaßen den Rang von Prioraten.
Das klösterliche Leben bestimmten vollkommene individuelle Armut, äußerst strikte Fastenregeln und strenge Bußübungen. Gottesdienste und Andachten wurden zu Tages- und Nachtzeiten abgehalten. Waren in der Zeit Coelestins zönobit. und anachoretische Lebensweise miteinander verbunden, so ging letzteres Merkmal nach dem Tode des Gründers verloren.
In Italien bestanden die Cölestiner am längsten; 1807 und 1810 wurden sie von der Säkularisation aufgehoben. (Gekürzt nach) J. Göbbels, [LdM 3, Sp. 9-11] [1.9.06]
Christusorden
portugiesischer Ritterorden, 1317 nach Auflösung des Templerordens gestiftet und mit dessen Gütern ausgestattet; von besonderer Bedeutung für die portugiesische Kolonisation; 1797 säkularisiert. [VoL 2, S. 674]
König Diniz von Portugal gründet nach dem Konkordat mit der Kirche (1289) den Christusorden, den der Papst Johannes XXII. 1319 bestätigt. [Stein] Hier sammelten sich viele der vor Philipp IV. geflohenen Templer. [17.3.00]
Olivetaner
(Olivetanerkongregation OSB). Bernardo Tolomei, sel. (Fest: 19. Aug.), Gründer der Olivetanerkongregation (* 1272 in Siena (Taufname Giovanni), † 1348 ebd. an der Pest), stammte aus einer adligen Familie. Nach einer religiösen Krise zog er sich 1313 mit zwei Gefährten, Patrizio Patrizi und Ambrogio Piccolomini, in das einsame Accona zurück, ein Landgut seiner Familie im Südwesten von Siena, und nahm den Mönchsnamen Bernardo an. Die rasch wachsende Gründung in Accona, der man den biblischen Namen Monte Oliveto ("Ölberg") gegeben hatte, wurde vom Bischof von Arezzo, Guido Tarlati, am 26. März 1319 kanonisch approbiert, mit der Auflage, ein Kloster nach der Benediktinerregel zu errichten. Von ihr wichen die neuen Mönche jedoch in einigen Punkten ab, so z. B. im Hinblick auf die nur einjährige Amtszeit des Abtes. Infolge Tolomeis großer Demut wurde Patrizio Patrizi der erste Abt. Ihm folgte Tolomei 1321 nach und wurde bis zu seinem Tod jedes Jahr in ununterbrochener Folge wiedergewählt. Einziges Zeugnis seines religiösen Gedankengebäudes sind ca. 40 Briefe, die erst in neuerer Zeit entdeckt und publiziert wurden. Von seiner Begräbnisstätte hat sich jede Spur verloren, was ein Hindernis für seine mehrmals betriebene Kanonisation war. 1644 wurde er schließlich seliggesprochen.
Bereits 1322 hatte Tolomei seine Kommunität erweitert und an den Stadttoren Sienas das Kloster S. Benedetto a Porta Tufi gegründet; andere Klöster an verschiedenen Orten der Toskana folgten, so daß der Orden 1344 bereits zehn Häuser hatte: so entstand die Kongregation OSB von Monte Oliveto (»Olivetaner«), die von Clemens VI. am 21. Januar 1344 die kanonische Approbation erhielt.
Die Kongregation, die als eine Erweiterung der Mönchsfamilie von Monte Oliveto aufgefaßt wurde, hatte zunächst nur einen einzigen Abt, denjenigen des Mutterhauses, der jährlich gewählt wurde; die Superioren der einzelnen Häuser hatten nur den Rang eines Priors. Nach der päpstlichen Approbation wurde die Annualität der Abtwahl aufgehoben und die Autonomie der einzelnen Klöster verstärkt, obgleich sie weiterhin in dem Gründungskloster - nun zur Unterscheidung von den anderen Klöstern, die häufig außer der Observanz auch den Namen Monte Oliveto übernahmen, Monte Oliveto Maggiore genannt - ihren Mittelpunkt sahen. Die in ein weißes Ordenshabit gekleideten, zönobitisch [in Gemeinschaft -] lebenden Olivetaner-Mönche verbreiteten sich rasch auch außerhalb der Toskana: 1400 umfaßte die Kongregation bereits 23 Klöster(mit 318 Mönchen) und hatte sich von Mittelitalien aus nach Padua, Bologna, Genua und Mailand ausgedehnt, 1450 waren es bereits 30 Klöster (Niederlassungen in Venedig, Neapel, Ferrara etc.) mit insgesamt 379 Mönchen. Nicht immer handelte es sich dabei um Neugründungen, da die Olivetaner auch zur Reform berühmter alter Klöster berufen wurden, wie Santa Giustina in Padua (1408) und Montecassino (1494), wo sie sich jedoch nicht einwurzeln konnten, zum Unterschied etwa von Rodengo (bei Brescia), Sassovivo (bei Foligno), S. Vittore in Mailand etc. In der 2. Hälfte des 15. Jh. entstanden weitere Olivetanerklöster in Ligurien (Finalpia), Abruzzen (L'Aquila) und in Apulien (Tarent, Lecce, Bitonto usw.). In dieser Zeit blühten in der Kongregation die humanistische Kultur und die Renaissancekunst, v. a. die Buchmalerei und die Holzarbeiten (Intarsien).
Die Kongregation hatte ursprünglich keinen weiblichen Zweig, 1433 wurde ihr jedoch von der hl. Franziska von Rom († 1440) das berühmte Kloster der Oblatinnen von Tor de' Specchi in Rom affiliert. G. Spinelli, [LdM VIII, Sp. 851-852] [20.1.09]
Bettelorden
(Mendikanten, Bettelmönche), katholische Mönchsorden, in denen im Unterschied zu den »Besitzorden« nicht nur der einzelne Mönch, sondern auch die Gemeinschaft auf Besitz verzichtet und sich durch Arbeit oder Betteln erhält; sie betreiben Seelsorge. Die Bettelorden entstanden im 13. Jahrhundert als Reaktion auf die Verweltlichung der Kirche (mittelalterliche Armutsbewegung). Als Bettelorden im ursprünglichen Sinn gelten die Franziskaner und Dominikaner, später wurden auch die Augustiner, Karmeliter und einige kleinere Orden zu ihnen gezählt. [PC-Bib] [17.3.00 geändert: 8.3.02]
(Vgl. Artikel: U. Rudnick, Bettelorden).
Lit.: Dieter Berg (Hg.), Bettelorden und Stadt, Werl 1992
Cluniazensische Reform
Mittelalterliche monastische Erneuerungsbewegung, ausgehend von der Benediktinerabtei Cluny. Auf der Grundlage der Benediktregel diente sie vor allem der Erneuerung des monstischen Lebens und wirkte dem allgemeinen Verfall christlicher Traditionen entgegen, indem eine Verchristlichung des Feudalsystems angestrebt wurde. [VoL 6, S. 392] (Vgl. Cluniazenser). [17.3.00]
Hospitaliter
(lateinisch Hospitalarii), Ordensgemeinschaften, die sich besonders der Krankenpflege in Hospiälern widmen, entstanden vor allem in der Kreuzzugszeit (u.a. Deutscher Orden, Johanniter, Jakobus-Orden, Antoniter, Heiliggeistbrüder) und im 16. Jahrhundert (Barmherzige Brüder und Kamillianer). [VoL 5, S. 457] [17.3.00]
Noviziat
[lateinisch], nach katholischem Kirchenrecht mindestens einjährige Vorbereitungs-, Einführungs- und Erprobungszeit für Klosterleute vor Ablegung der öffentlichen Gelübde (Novizen); auch Bezeichnung für deren Wohn- und Ausbildungsstätte. [VoL 8, S. 360] [28.5.01]
Ordensregel
Alle Orden gaben sich eine Regel, die sie entweder wie vorgegeben übernahmen oder sie entsprechend der jeweiligen Anforderungen änderten. Die eine ist die Benediktusregel (s.u.), sie sich seit dem Jahr 800 allgemein durchsetzte, als Karl der Große sich um eine einheitliche Observanz (Beachtung einer Ordensregel) für das Frankenreich bemühte. Dieser Regel folgen zahlreiche Orden wie die Benediktiner, Cluniazenser, Kamaldulenser, Karthäuser, Vallombrosaner und Zisterzienser.
Eine andere ist die Augustinusregel (s.u.), die u. a. von den Dominikanern angenommen wurde, ergänzt durch Teile der Prämonstratenserregel unter Einschluß kirchlicher Bestimmungen. [11.3.02]